FSJ, Minijob und Kindergeld- alles möglich?

2 Antworten

Hallo,

wenn man die Zustimmung des FSJ-Arbeitgebers und des Minijob-Arbeitgebers hat und das Arbeitszeitgesetz beachtet (Pausen, Höchstarbeitszeit etc.), kann man neben dem FSJ einen Minijob ausüben.

Das Kindergeld wird beim FSJ weiter bezogen (bis maximal zum 25. Geburtstag). Der Minijob ist für das Kindergeld ohne Bedeutung:

http://www.bufdi.eu/fsj/kindergeld/

Gruß

RHW

Was du selbst machst, ist für den Kindergeldanspruch egal.

Den Anspruch auf Kindergeld hat jeder, der ein Kind hat. Also, solange du das KInd hast, hast du Anspruch auf Kindergeld. Hast du kein Kind, dann nicht.

Brigi123  09.11.2017, 19:39

Das war ja 'ne nette und kompetente Antwort. Super!

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