Wie wird eine hauptberufliche Tätigkeit auf Provision abgerechnet ohne Gewerbescheinpflicht?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Also, wenn Jemand von Dir die "Steuer-ID" möchte, die die frühere Lohnsteuerkarte ersetzt, weil man mit ihr Deine ELSTAM Daten abrufen kann, so stellt man Dich fest ein.

Also wird nach Lohnsteuerklasse abgerechnet und auch die Sozialabgaben abgeführt.

Wie das bei reinen Provisionseinkünften funktionieren soll, wenn Du mal 1, oder 2 Monate keinen Provisionsanspruch hast, ist mir aber unklar.

Auf jeden Fall wird es als reine Lohnabrechnung gehandhabt.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

Auch wenn es nun eine Weile her ist, mal ein Update dazu...

Auf Nachfrage hin sagte sie mir nun, dass ich mich selbst versichern müsste und für meine Abgaben selbst verantwortlich wäre, aber kein Gewerbeschein bräuchte? Ich wäre ein freier Mitarbeiter, da sie nur Auftraggeberin wäre... 🤔

Nun steige ich nicht mehr durch... ich meine, wenn ich mich nun selbstständig machen würde, dann wäre ich ja kein Freiberufler... ich würde dann ja als Sologründerin ein Einzelunternehmen starten, aber dann muss ich doch ein Gewerbe anmelden!?

Ich würde dann wohl mit dem Kleingewerbe starten und dann würde ich auf eine UG umsteigen, falls es notwendig wäre... denke zumindest, dass ich damit richtig liege!?

Kann mich dazu jemand beraten? Möchte nicht falsch an die Sache ran gehen und da ich mich fest dazu entschieden habe, bräuchte ich nun mal fachmännische Hilfe!

Wäre schön, wenn sind hier jemand findet, der sich mir annehmen würde. 😊

Hallo,

am besten fragst Du die liebe Chefin, wie sie das handhabt, Wie wfwinder schon sagte, sieht das alles nach einer abhängigen Beschäftigung aus. Schwankende Einnahmen und Abrechnung nach Ergebnis statt nach Zeit schließen das nicht grundsätzlich aus. (Heimarbeit ?) Als Arbeitnehmer braucht man natürlich auch keinen Gewerbeschein.

Viel Glück

Barmer

Steuerkarte bedeutet Angestelltenverhältnis.Also zählt der Arbeitgeber seinen Teil der Sozialversicherung. Und Du Deinen.

Wie das in Monaten ohne Provision funktioniert?Keine Ahnung, mußt Du Fragen. Normalerweise gibt es bei solchen Arbeitsverhältnissen ein minimales Grundgehalt.