Sozialversicherungspflicht im Nebenjob als Freiberufler?

2 Antworten

Das jedenfalls lese ich überall im Netz und in der Hotline meiner TK wurde mir dies auch bestätigt, doch irgendwie traue ich dem Ganzen nicht, da sich dazu teils auch widersprüchliche Angaben finden lassen.

Und um sicherzugehen, holst deswegen noch weitere unverbindliche Meinungen ein?

Hallo,

grundsätzlich ist die freiberufliche Tätigkeit beitragsfrei.

Es gibt aber mehrere Besonderheiten:

- Wenn die freiberufliche Tätigkeit im Vergleich zur Angestelltentätigkeit hauptberuflich ist, sind alle Einnahmen (auch z.B. Zinsen und Mieteinnahmen) beitragsfrei. Ob die Freiberuflichkeit haupt- oder nebenberuflich ist, entscheidet sdie Krankenkasse. Wichtig sind die wöchentlich Arbeitszeit in jeder Tätigkeit, die Höhe der Bruttoeinnahmen aus der Arbeitnehmertätigkeit und die Höhe der Einkünfte saus der Selbständigkeit sowie die Tatsache, ob als Freiberufler eigene Arbeitnehmer beschäftigt werden. Am besten eine schriftliche Aussage der Krankenkasse geben lassen.

- Wenn jetzt oder später eine Rente oder rentenähnliche Einnahmen bezogen werden, sind dann sofort alle Einkünfte aus der Freiberuflichkeit beitragspflichtig, z.B. Bezüge als Hinterbliebener oder bei Erwerbsminderung.

- Ibn der Rentenversicherung besteht in bestimmten Branchen oder wenn man überwiegend für einen Auftraggeber tätig ist (=arbeitnehmerähnliche Selbständige), Rentenversicherungspflicht. Am besten eine Rentenberatungsstelle kontaktieren:

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Navigation/5_Services/01_kontakt_und_beratung/02_beratung/01_beratung_vor_ort/01_servicezentren_beratungsstellen_node.html

Gruß

RHW

barmer  20.11.2017, 18:51

Hallo, im 1.Satz des gro0ßen Absatzes  ist aber was durcheinandergeraten, was den Fragesteller verwirren wird. Es muss heißen beitragspflichtig.

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RHWWW  20.11.2017, 22:05
@barmer

Hallo barmer,

ja, natürlich: 

Wenn die freiberufliche Tätigkeit im Vergleich zur Angestelltentätigkeit hauptberuflich ist, sind alle Einnahmen (auch z.B. Zinsen und Mieteinnahmen) beitragspflichtig!

Danke für die Korrektur!

Gruß

RHW

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