Verkäufer will zurücktreten bzw. fordert Schwarzgeld

Hallo Ihr,

Unser Hauskauf schien perfekt. Vor-Kaufvertrag beim Makler unterschrieben, bei der Bank alles unterschrieben, Notar Termin auf nächste Woche vereinbart.

Der Kauf ist an und für sich etwas kompliziert von vorneherein. Wir hatten das Haus ursprünglich für 200.000€ vor einem halben Jahr angeschaut. Mußten dann wie die finanzierende Bank den Grundbucheintrag in Kopie wollte, feststellen das mehr als 200.000 auf dem Haus lasten. Uns wurde dann von der Bank die am Haus 1. Grundsicherung hatte, gesagt das dann die Zwangsversteigerung ansteht. Wir teilten der bank mit, dass sie uns dann den termin doch mitteilen sollte.

Diese meldete sich dann vor ca 4 Wochen. Sagte uns sie habe alle Gläubiger angeschrieben und vergleiche gemacht & wir könnten für 170.000€ kaufen. Wir waren begeistert. Haben Gespräche mit der Bank udn dem Makler geführt. Eben auch Verträge fertig gemacht. Mit dem Verkäufer selbst hatten wir nichts zutun. Diesen haben wir erst beim Vor-Vertrag unterschreiben gesehen vor 2 Tagen.

Nun rief er uns heute an und fordert 20.000€ in bar von uns. Ansonsten würde er den Notartermin absagen bzw. nicht einwilligen in den Verkauf. Denn er wolle mehr. Er brüllte uns auch am Telefon an vonwegen das ihm das ja sche*ß egal sei, ob wir das nehmen oder ob Zwangsversteigert wird.

Was tun wir nun? Wir müßen für den Kredit dann ja bereitstellungsgebühr zahlen wenn wir ihn nihct benötigen. Notar müßen wir auch trotzdem zahlen bei so kurzfristiger absage oder? Und in dem Vorkaufvertrag steht, dass wir bei nicht kaufen 1.000€ zahlen müßen. Gilt das auch wenn der Verkäufer zurückzieht? Kann der Verkäufer überhaupt zurückziehen bei dem Schuldenberg?

Was sollen wir nun tun? Sind komplett verzweifelt!

Finanzierung, Haus, Zwangsversteigerung, Schaden
Haftpflichtversicherung: Frage zum Abzug "neu für alt"

Mein Waschbecken musste wegen eines Sprungs ausgetauscht werden. Dieser ist durch meine Schuld entstanden (Gegenstand ins Waschbecken gefallen), so dass ich meinem Vermieter den Schaden gemeldet habe und gemeinsam mit dem Hausmeister das Formular für die Haftpflichtversicherung ausgefüllt habe.

Ich bin davon ausgegangen, dass es folgendermaßen ablaufen würde: Die Versicherung zahlt ca. 100 Euro, ich zahle meine 150 Euro Selbstbehalt und so wären die ca. 250 Euro Schaden bezahlt. Jetzt ging ein Schreiben an meinen Vermieter (an mich in Kopie), dass der Abzug wegen des Zeitwerts 30% beträgt und so für die Versicherung nur 24,10 Euro zu zahlen sind. 74,61 Euro würden so offen bleiben. Die Versicherung beruft sich hierbei auf den Paragraf 249 BGB.

Meine Fragen:

  • Hätte die Versicherung nicht eigentlich nur die 30% vom Materialpreis abziehen dürfen? Mir liegt die Rechnung nicht vor, aber der Materialpreis dürfte nur bei 60 - 70 Euro liegen, der Abzug dann entsprechend ja auch nur bei ca. 20 Euro? Die Handwerker kosten doch dasselbe, egal ob gebrauchtes oder neues Waschbecken?

  • Ist ein Abzug in Höhe von 30% gerechtfertigt, wenn das Waschbecken doch erst 3 Jahre alt war und Waschbecken doch eigentlich in der Zeit nicht viel an Wert verlieren (ist ja kein Auto oder so)?

  • Gilt das Gesetz auch für mich oder kann die Genossenschaft diese 74,61 Euro von mir nachfordern?

Haftpflichtversicherung, Versicherung, Schaden

Meistgelesene Fragen zum Thema Schaden