Kaffeekanne aus der Hand gerutscht- wer haftet?

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Nein, sind sie nicht und brauchen sie auch nicht.

Tatsache ist, dass DU schuldhaft den Schaden herbeigeführt hast und dieses auch notwendig ist, damit deine private Haftpflichtversicherung für dich eintritt.

Ganz anders wäre es, wenn du unabsichtlich irgendwo gegengestoßen wärest - ein Stapel Bratpfannen - werbewirksam im Durchgang aufgestapelt. Dann hätte das Kaufhaus unter Umständen seine Verkehrssicherungspflicht mißachtet und könnte dich folglich nicht haftbar machen.