Ceranfeld in Mietwohnung von Mieterin beschädigt, Austausch durch ein komplett neues Herdset mit mehr Funktionen, wer muss was zahlen?

Hallo zusammen,

ich habe als Mieterin in meiner Mietwohnung das Ceranfeld beschädigt.

Ich habe sofort meine Haftpflichtversicherung am Telefon über den Schaden informiert und habe daraufhin ein Formular ausgefüllt und zu der Versicherung geschickt und auch dem Vermieter Bescheid gegeben.

Wir sind davon ausgegangen, dass meine Versicherung den Schaden bezahlt.

Dann kam eine Antwort von der Versicherung, in der Stand, dass Elektrogeräte nicht mit abgedeckt sind und auch Glasschäden nur übernommen werden, wenn man sich nicht zusätzlich durch eine Hausratsversicherung versichern kann.

Dann habe ich versucht den Schaden bei meiner Hausratsversicherung zu melden, doch leider habe ich dort keine Glasversicherung inkludiert, sodass die Versicherung auch gesagt hat, dass der Schaden nicht übernommen wird.

Der Vermieter hat in all der Zeit schon ein Herdset bei einem Möbelmarkt bestellt, da ein einzelner Austausch von dem Ceranfeld wohl teurer oder nicht möglich sein soll und somit nur ein neues Herdset in Frage kommt.

Das Herdset an sich hat viel mehr Funktionen als mein altes Herdset. Beispielsweise zusätzlich Umluft usw. wohingegen mein altes Herdset nur Licht und Unter-/Oberhitze hat.

Der Vermieter hat gesagt, ich muss alles zahlen...also Preis des neuen Herdsets, Transport, Anschluss und Entsorgung des Altgeräts durch den Elektriker.

Was ist denn jetzt richtig? Was muss ich wirklich zahlen?

Ich habe nur gelesen, dass man nur den Zeitwert des Ceranfeldes bezahlen muss.

Stimmt das?

Für Donnerstag ist erstmal der Transport angedacht, wobei der Vermieter sich beteiligt mit seinem Kombi. Und das Hochtragen durch das Treppenhaus in den zweiten Stock übernehmen zwei Helfer, die ich mir besorgt habe.

Der Vermieter meinte auch, dass ich das ersetzen muss und dass das Herdset mir dann auch nach Auszug nicht gehört. Was stimmt denn dahingehend?

Danke für eure Hilfe und das Durchlesen dieses Beitrags.

Lieben Gruß

Mietrecht, Recht, Versicherung, Schaden

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