Darf ich Beauftragung von SV Gutachten von der Gegenseite ablehen?

2 Antworten

Wer sagt denn, dass das Ergebnis der Schadensbegutachtung dir missfallen muss? Warte doch ab, bis das Gutachten vorliegt, nimm dann Einsicht in das Gutachten und entscheide, ob du ein Gegengutachten präsentieren willst. Vielleicht kommt es schlussendlich zu einem Prozess und am Ende zu einem Vergleich, der allein schon wegen der Kostenteilung auch nicht zufrieden stellen dürfte.

Es fehlen einige grundsätzliche Angaben:

Was für ein Schadensfall liegt vor?

Wer ist der Gegner?

Um welchen Versicherungsschadenstyp geht es?

Liegt ein polizeiliches Protokoll vor?

Gibt es Zeugen, die den Schadenshergang beobachtet haben?

Ein Gericht wird bei Bedarf einen eigenen Gutachter beauftragen.