P-Konto und Auskehrungskonto?

Ahoi,

ich habe eine Frage bezüglich des P- Kontos und Auskehrungskontos. Vielleicht bin ich aber auch zu doof um es zu schnallen da ich mich nun seit einiger zeit mit diesem Thema beschäftigen muss. Kurz zur sache:

Ich habe ein P-Konto. Auf diesem Konto ist seit 3 Monaten kein Geld eingegangen was den Freibetrag überschreiten würde. Nun bekomme ich aber eine einmalige Zahlung von ca 1700 Euro. Dieser Betrag liegt über dem Freibetrag von 1330 Euro.

Meine Frage dazu ist nun folgende: Sobald dass Geld überwiesen ist und ich nicht schnell genug bin um es abzuheben, falls dies möglich ist, werden mir von diesen 1700 Euro die 370 Euro abgezogen sodass ich auf den Freibetrag komme? Danach müssten diese 370 Euro Differenz ja auf das sogenannte Auskehrungskonto kommen. Da im folgenden Monat , März, diese hohe Zahlung nicht wieder erfolgen wird sondern nur ein betrag der weit unter dem Freibetrag liegen wird, müssten mir diese 370 Euro ja eigentlich wieder auf mein P-Konto zurück gebucht werden? Ist dass so richtig? Nehmen wir an der Betrag im März beträgt 500 Euro. Diese 500 euro plus die 370 Euro die "gepfändet" wurden ergeben 870 Euro. Dies liegt ja weit unterhalb des Freibetrags. Und deshalb habe ich wieder zugriff auf dass Geld vom Monat Februar PLUS die 500 Euro vom märz? Habe ich dass so richtig verstanden?

Oder werden mir diese 1700 euro auf einmal gepfändet? Wäre doof weil ich dann wieder ohne Geld dastehen würde und dass kann ich nicht mehr länger. 3 Monate schon warte ich darauf.

Achja einen Brief mit dem titel: vorpfändung habe ich erhalten. Falls dies benötigt wird. Die 370 Euro die ja über dem Freibetrag liegen, benötige ich aber um zu leben. Ich denke auch darüber nach ob ich sowas wie einen unpfändbarkeitsantrag stellen sollte. Das Leben spielt manchmal ein komisches Spiel.

Vielen dank:)

Kontopfändung, Pfändung
Darf Gerichtsvollzieher teure Ausbildungsgeräte/Maschinen und unwertvolle Bücher mitnehmen?

Hallo liebe Community,

ich hoffe, hier hat jemand Erfahrung damit.

Mir ist bekannt, dass Dinge, die zur Ausbildung benötigt werden, nicht einfach gepfändet werden dürfen aber was ist, wenn diese Geräte einen Wert haben? Kommt eine Austauschpfändung in Frage, wenn es dann nicht mehr gleichwertig wäre?

Ich habe eine alte offene Forderung (etwas unter 2.000 Euro). Da ich nur Bafög erhalte (befinde mich in Ausbildung zur Bekleidungstechnikerin, erhalte hier jedoch keinen Lohn), kann ich Sie leider nicht bezahlen und voraussichtlich auch in den nächsten 2 bis 3 Jahren nicht. Der Gerichtsvollzieher kommt.

Nun musste ich mir vor kurzem eine teure Nähmaschine anschaffen, um den Anforderungen der Ausbildung gerecht zu werden. Aktuell arbeiten wir viel von Zuhause aus. Um das zu finanzieren, habe ich einen Bildungskredit erhalten. Der Wert der Maschine liegt bei knapp 3.000 Euro. Sie verfügt über einen Nadeltransport, da das beim Nähen feiner Stoffe hilft.

Nun ist die Frage, kann diese Maschine mir weggepfändet werden und gegen ein älteres Modell ausgetauscht werden? Ggf. gegen eins ohne Nadeltransport oder sehr verschlissen? Weil ich damit offiziell ja die gleichen Aufgaben erfüllen könnte, wenn auch weniger perfekt etc.?

Und eine weitere Frage, ich habe gelesen, dass Bücher gepfändet werden können. Ich habe sehr viele Bücher, ein ganzes großes Regal voll. Die Bücher haben eigentlich keinen großartigen Wert, Romane, ein paar Biographien, Sachbücher... nicht unbedingt zu Ausbildungszwecken, sondern vieles zur Bildung allgemein oder Unterhaltung. Viele Mängelexemplare oder optisch nicht mehr so einwandfreie aber ich hänge sehr an ihnen, da ich viel lese. Werden sie realistischerweise mitgenommen oder wäre das den Aufwand nicht wert bzw nicht erlösbringend genug?

Vielen Dank, ich hoffe auf hilfreiche Antworten und wünsche ein schönes Wochenende

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