P-Konto: Freibetrag von Bank gekürzt?

Hallo allerseits,

ich habe ein gewaltiges Problem mit meinem P-Konto bei der Postbank:

seit einiger Zeit liegt dort eine Pfändung drauf, welche monatlich Stück für Stück durch die Drittschuldnerzahlungen der Bank mit dem (den Freibetrag übersteigenden) Guthaben reduziert wird. Meinen gesetzlichen Freibetrag habe ich immer voll ausgeschöpft. Soweit, so gut. Nun wurde diesen Monat zwar wie immer die Drittschuldnerzahlung (ca. 310€) ausgeführt, jedoch wurde mir diese plötzlich einfach von meinem gesetzlich geschützten Freibetrag abgezogen, sodass ich plötzlich 310€ weniger von meinem Freibetrag zur Verfügung hatte, was natürlich zu einem existenzbedrohenden Zustand führt. Das kann ja nicht rechtens sein, da das P-Konto ja grade den Freibetrag sichert, um die Lebenssicherung zu gewährleisten und nur Zahlungen an die Gläubiger aus dem den Freibetrag übersteigenden Guthaben ausgeführt werden sollen. Ich habe daraufhin mehrmals versucht mich durch E-mails und Beschwerden mit dem Kontaktformular mit der Postbank in Verbindung zu setzen, erhalte aber seit 10 Tagen keinerlei Antworten und werde immer bevor es zur Verbindung mit einem Berater kommt, aus der Leitung geschmissen. Meine Frage ist nun also, was ich tun kann und an wen ich mich wenden soll? Den Verbraucherschutz? Die BaFin? Ein Verfahren über den Ombudsmann dauert ja im Schnitt 4 Monate..

Danke im Voraus für hilfreiche Antworten!

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Pfändung meiner Zwangshypothek durch Finanzamt?

Ich bekam heute ein Schreiben vom Finanzamt Frankfurt a.M. bezgl. Vollstreckung gegen XXX (Vollstreckungsschuldner). Der Vollstreckungsschuldner schuldet dem Land Hessen Abgaben in Höhe von 79.230,35 Euro.

Wegen dieses Anspruchs hat das FA beim Vollstreckungsschuldner gemäß §§ 309 ff. Abgabenordnung am 2x.01.2021 gepfändet:

  • bestrangigen Teil der Eigentümergrundschuld Abt.III Nr. 4 zu Lasten des o.g. Grundvermögens für MICH eingetragen Hypothek ohne Brief ...

Mit eigenen Worten: Mr. XXX hat ca. 30.000 EURO Schulden bei mir und ich habe einen vollstreckbaren Titel über Mahnververfahren erwirkt und dann zur Sicherheit mit dem Titel eine Zwangshypothek im Grundbuch von Mr. XXX auf seine Eigentumswohnung eintragen lassen (an ersten Stelle steht da noch eine Bank drin).

Jetzt soll ich bis Mitte März 2021 meine eingetragene Zwangshypothek wg. der offenenen Forderungen von Mr. XXX an das Finanzamt meine Zwangshypothek löschen lassen und dem Finanzamt die Löschungsquittung zuschicken.

Das kommt m.E. einer Bevorteilung des Finanzamtes ggü. anderen Gläubigern gleich. Die Eintragung der Zwangshypothek erfolgte im Januar 2018. Mr. XXX hat dann im August 2018 eine Privatinsolvenz angemeldet und EV abgegeben.

Meine Frage: Kann das Finanzamt jetzt im Zuge der Eintreibung der Steuerschulden von mir verlangen meine Zwangshypothek zu löschen? Hat der Staat Vorrang vor anderen Gläubigern die schon weit früher im Grundbuch eine Hypothek eintgetragen haben?

Finanzamt, Pfändung

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