Pfändung Konto Postbank?
Habe am Freitag eine Bescheinigung bei der Postbank abgegeben, damit mein Freibetrag erhöht wird.
Die Postbank ist doch dazu verpflichtet, den Freibetrag nach Nachweis, zeitnah zu erhöhen???
1 Antwort
Das Kreditinstitut hat die Angaben in der Bescheinigung nach Absatz 1 Satz 2 ab dem zweiten auf die Vorlage der Bescheinigung folgenden Geschäftstag zu beachten.
Das sagt das Pfändungsschutzkonto Fortentwicklungsgesetz dazu. Ändert aber leider nichts daran, dass (wie man hier im Forum auch immer wieder liest) es bei der Postbank völlig normal zu sein scheint, sich an die gesetzlichen Vorhaben nicht zu halten.
So ein Mist….. na dann könnte ich auf meinen Lohn überhaupt nicht zugreifen. Freibetrag schon ausgeschöpft, weil der vorherige Arbeitgeber Geld überwiesen hat.
Und ein Bankwechsel erfordert auch gutes timing.
Erst neues, normales Konto eröffnen. Dann altes Kontokündigen und Einnahmen umleiten.
Das neue Konto kann erst in ein P-Konto umgewandelt werden, wenn für das alte Konto der Pfändungsschutz nicht mehr besteht. Und der Arbeitgeber braucht etwas zeitlichen Vorlauf.