Welches Gericht für einstweilige Verfügung nicht pfändbarer Gelder?

2 Antworten

Was soll denn das Sozialgericht mit dem Streit mit einer Bank zu tun haben?

Ebensowenig zuständig ist das Vollstreckungsgericht.

Das wäre ein normaler Zivilrechtsstreit.

Ich bezweifele, dass die Voraussetzungen für eine Einstweilige Verfügung überhaupt vorliegen. Insbesondere ist die Vorwegnahme der Hauptsache zu befürchten.

Vor allem: Du hast einen Anwalt beauftragt und stellst uns jetzt solche Fragen? Das irritiert aber ungemein.

tinka202001 
Fragesteller
 28.07.2023, 07:56

Ja ich stelle diese Frage, weil der Anwalt keine weitere Kapazität hat um weiter zu helfen. Und warum sollte die Voraussetzung nicht vorliegen? Hier geht es um nicht pfändbare Beträge die seit 4 Wochen nicht freigegeben werden, da die Bank die freigrenze von 4100€ nicht einrichtet und ich die Kinder nicht versorgen kann.

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Privatier59  28.07.2023, 08:03
@tinka202001

Wenn das die Zulässigkeit einer Einstweiligen Verfügung begründen könnte, gäbe es nur noch Einstweilige Verfügungen. Jeder Handwerker ist doch in seiner Existenz bedroht wenn Werklohn nicht gezahlt wird. Jeder Arbeitnehmer wird zum Sozialfall wenn er sein Gehalt nicht bekommt. Ohne Mieteinkünfte weiß so mancher Vermieter nicht, wie er die Kreditraten bezahlen soll. Keiner von denen kann deshalb eine Einstweilige Verfügung beantragen. Wieso denn dann gerade Du?

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tinka202001 
Fragesteller
 28.07.2023, 08:22
@Privatier59

Es gibt pfändbare und nicht pfändbare Beträge und hier geht es um unpfändbare Beträge wie Pflegegeld und Kindergeld. Welches auch gesichert wäre, wenn die Bank den Freibetrag von 4100€ endlich einrichten würde. Wie soll ich mit 1410€ Miete, Strom 3 kleine und 2 große Kinder versorgen? Miete hab ich 1275€, Strom 177€ wir sind 6 Personen.

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Hast du es denn mal am Schalter der Postbank direkt versucht?

Mir konnten sie letztens in einem anderen Fall direkt am Schalter helfen und Einstellungen auf meinem Konto direkt einpflegen.

tinka202001 
Fragesteller
 28.07.2023, 08:13

Alles schon versucht. Das Gesetz gibt ja 2 Tage vor um die Freigrenze einzurichten. Die Mitarbeiterin am Schalter setzte sich mit der Pfändungsabteilung in Verbindung. Bescheinigung liegt vor aber da sie überlastet wären, könnte man nicht sagen wann die Freigrenze erhöht wird. Selbst anrufen mittlerweile nicht mehr möglich. Stundenlang warteschleife. Und die am Schalter wären nicht berechtigt etwas am Konto zu verändern.

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