Ein bekannter Geschäftsmann ist tödlich verunglückt. In einem Testament hat er den Sohn seiner Lebensgefährtin als Alleinerben eingesetzt und seine beiden leiblichen Söhne aus 1. Ehe völlig übergangen. Diese fechten das Testament an, weil er es auf Maschine geschrieben und unterschrieben, nicht aber persönlich dem Notar übergeben hat. Mit Erfolg? Was sagr ihr dazu?
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Ist maschinengeschriebenes, dem Notar nicht persönlich übergebenes Testament wirksam?
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