Prüft Notar bei Schenkung, ob Schenkerin voll geschäftsfähig ist? Mutter hat Demenz, soll ins Heim.
Ist es Aufgabe des Notars bei einer Schenkung zur prüfen, ob die Schenkerin voll geschäftsfähig ist? Denn meine Mutter hat beginnende Demenz, wurde von meiner Schwester in den Haushalt aufgenommen und gleich danach wurde sie (so sehe ich es) zum Notar geschleppt (wegen Schenkung der Eigentumswohnung an die eine Enkelin) und hat sie schon einen Platz im Altenheim, das passierte alles innerhalb 4 Wochen. Ich habe das Gefühl das geht nicht mit rechten Dingen zu. Danke für Euren Rat.
2 Antworten
Ein Notar läßt und darf keinen etwas unterschreiben lassen, wenn der/die nicht voll geschäftsfähig ist. Wenn ein Notar nur einen leisen Eindruck hat, dass da jemand nicht voll geschäftsfähig ist, dann würde er sofort ein medizinisches Gutachten verlangen oder das Geschäft nicht beurkunden. Ein Notar muss auch darauf achten, dass ein Vertrag nicht zum Nachteil eines Anderen beurkundet wird.
Eine Diagnose Demenz ist gerade am Anfang schwierig zu erkennen ! Einem Fremden fällt so etwas im ersten Gespräch überhaupt nicht auf - kenne ich aus der Familie ! Da kommt man zeitweise als nahe Angehörige aus dem Staunen nicht wieder heraus, wie gepflegt und überlegt die Betroffenen auf Fragen antworten können....
Eine Stunde später - alles vergessen !!! K.
Hallo MinAn, schau einmal hier bei finanzfrage.net :
http://www.finanzfrage.net/frage/kann-eine-schenkung-vom-sozialamt-zurueckgefordert-werden
z.B. unter anderen Antworten auch die von : MatrixMATRIX 07.01.2010 -
Gruß K.
Ja ist schon ölter, müsste aber noch stimmen. Grundsätzlich gilt: Muss irgendwann das Sozialamt für die Heimunterbringung der Mutter aufkommen, kann es die Schenkung zurückverlangen, wenn sie nicht mindestens 10 Jahre her ist: http://www.finanzen.de/magazin/elternunterhalt
Gut . Und noch aktuell! Das sind ja noch Albwolf und Walter Zeiten. ;-((