Prüft Notar bei Schenkung, ob Schenkerin voll geschäftsfähig ist? Mutter hat Demenz, soll ins Heim.

2 Antworten

Ein Notar läßt und darf keinen etwas unterschreiben lassen, wenn der/die nicht voll geschäftsfähig ist. Wenn ein Notar nur einen leisen Eindruck hat, dass da jemand nicht voll geschäftsfähig ist, dann würde er sofort ein medizinisches Gutachten verlangen oder das Geschäft nicht beurkunden. Ein Notar muss auch darauf achten, dass ein Vertrag nicht zum Nachteil eines Anderen beurkundet wird.

Gaenseliesel  11.04.2013, 15:57

Eine Diagnose Demenz ist gerade am Anfang schwierig zu erkennen ! Einem Fremden fällt so etwas im ersten Gespräch überhaupt nicht auf - kenne ich aus der Familie ! Da kommt man zeitweise als nahe Angehörige aus dem Staunen nicht wieder heraus, wie gepflegt und überlegt die Betroffenen auf Fragen antworten können....

Eine Stunde später - alles vergessen !!! K.

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Hallo MinAn, schau einmal hier bei finanzfrage.net :

http://www.finanzfrage.net/frage/kann-eine-schenkung-vom-sozialamt-zurueckgefordert-werden

z.B. unter anderen Antworten auch die von : MatrixMATRIX 07.01.2010 -

Gruß K.

Zitterbacke  11.04.2013, 15:27

Gut . Und noch aktuell! Das sind ja noch Albwolf und Walter Zeiten. ;-((

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