Vererbung nach Adoption von leiblicher Familie?
Hallo Zusammen,
ich bin bereits in jungen
Jahren adoptiert worden, weil es Probleme mit meiner leiblichen Mutter gab und
bin mit 18 offiziell (notariell) an die Pflegefamilie adoptiert worden. Ich
habe aber immer ein sehr gutes Verhältnis zu meiner leiblichen Oma gehabt und
jetzt will sie mir eine Wohnung vererben. Muss man jetzt etwas beachten, da ja
das offizielle Familienverhältniss durch die Adoption annulliert wurde?
Danke für jegliche Hilfe!
2 Antworten
Du widersprichst dir in der Fragestellung. Was konkret ist denn richtig?
ich bin bereits in jungen Jahren adoptiert worden
oder
bin mit 18 offiziell (notariell) an die Pflegefamilie adoptiert worden
Denn bei einer Erwachsenenadoption bleiben die erbrechtlichen Beziehungen zwischen dem Adoptierten und der leiblichen Familie bestehen, bei Adoption eines Minderjährigen aber nicht.
Ich wurde bereits mit jungen Jahren adoptiert, jedoch hat meine leibliche Mutter die Adoption nie abgesegnet und bestätigt. Kann nicht genau sagen was das gesetzlich bedeutet, jedoch weiß ich, dass ich erst mit 18 Jahren offiziell adoptiert wurde. Bis dorthin war ich ein Pflegekind bei der Adoptivfamilie
Nachdem was unten steht kannst Du von Oma erben.