Mietkaution vor 18 Jahren nicht überwiesen. Was nun?

Wir sind zu dritt vor 18 1/2 Jahren in unsere Wohnung gezogen. Eine Kaution wurde bei der Besichtigung der Wohnung seitens des Vermieters mündlich nicht festgelegt. Mein damaliger Mann und ich haben den Mietvertrag unterschrieben, ohne ihn großartig durchzulesen. Wir waren froh, dass wir eine Wohnung hatten. Mehrfach musste der Vermieter in den darauf folgenden Jahren eine Vermieterbescheinigung ausfüllen, in denen er immer angekreuzt hat, dass keine Mietkaution erhoben wurde.

Ich bin ehrlich, ich habe natürlich irgendwann festgestellt, dass eine Kaution in Höhe von 500 Euro erhoben worden war. Aber nachdem, was mein Ex uns alles geboten hat, waren die 500 Euro nicht machbar. Wir haben also stillgehalten. Der Vermieter bescheinigte weiterhin, dass er keine Kaution erhoben hat. Soweit so gut. Inzwischen bin ich alleine mit einer geringen Rente und bekomme einen Mini -Betrag an Grundsicherung dazu. Jetzt wurde mal wieder eine Vermieterbescheinigung von der Stadt gefordert und erstmals nach über 18 Jahren hat der Vermieter angegeben, dass eine Kaution erhoben, aber nicht gezahlt wurde, aber kein weiterer Hinweis dazu, was jetzt erwartet wird.

Ich weiß jetzt nicht, wie ich vorgehen soll. Da werden jetzt sowieso Fragen vom Amt dazu kommen und ich weiß auch nicht, was seitens des Vermieters jetzt von mir erwartet wird. Ich kann natürlich die 500 Euro nicht zahlen. Wenn überhaupt, würde das wahrscheinlich eher dann vom Amt übernommen werden.

Kann der Vermieter jetzt wegen fehlender Kautionsüberweisung irgendwas gegen mich unternehmen? Ist der. Anspruch quasi "verjährt"?

Ich weiß schon, dass die Kaution nur als Sicherheit hinterlegt wird für mögliche anfallende Reparaturkosten, falls man auszieht und dass man sie eigentlich zurück bekommt, falls sie nicht gebraucht wird. Das halte ich aber sowieso für eher unwahrscheinlich, denn Gründe für das Einbehalten wird der Vermieter sicher immer finden...und ich kann's ehrlich gesagt nicht so gut mit dem Vermieter, weil das ein ganz arroganter Schnösel ist, der sofort auf Konfrontation geht, wenn ihm was nicht passt.

Mit anderen Worten: ich möchte den jetzt nicht fragen, wie es weitergehen soll.

Ich will aber auch nicht, dass meine inzwischen erwachsene Tochter irgendwelche Nachteile hat, falls mir was passiert. Was ist zu tun?

Danke für jede hilfreiche Antwort.

Mietkaution, Mietrecht
Vermieter will Sicherheitshinterlegung für Tochter nicht zurückgeben?

Guten Tag

meine Tochter bewohnte eine 1-Zimmer-Wohnung, bis Februar 2023, die Übergabe erfolgte ohne Mängel. Die Nebenkostennachzahlung für 2021 betrug 4,95 EUR.

Wegen der gestiegenen Preise wollte der Vermieter einen Teil der Kaution zurückbehalten. Die Kaution wurde bei Einzug vom Amt gestellt und meine Tochter hat bereits 40% davon an das Amt zurückgezahlt. Damit der Vermieter die Kaution an meine Tochter überweisen kann (komplett) und trotzdem für seine NK abgesichert ist, habe ich einen Betrag von 500,00 EUR angeboten, Zug um Zug mit der Rückzahlung der Kaution an meine Tochter (die dann ihrerseits den Kredit beim Amt abgelöst hätte). Der Vermieter war einverstanden und ich habe überwiesen.

Der Vermieter hat sich dann beim Amt erkundigt, an wen die Kaution zurückzuzahlen ist. Dort bekam er Auskunft, dass die Kaution erst einmal an das Amt geht und diese sich wiederum mit meiner Tochter auseinandersetzen bezüglich der bereits geleisteten Rückzahlungen. Daraufhin bin ich von meinem Angebot zurückgetreten und habe dem Vermieter erklärt, dass er sein Zurückhaltungsrecht mit dem Amt absprechen solle und mir meine 500,00 EUR zurück überweisen soll.

Der Vermieter will aber die Kaution komplett an das Amt überweisen und meine 500,00 EUR weiterhin behalten. Als ich ihn anrief und sagte, dass ich nicht damit einverstanden bin und auch nicht sein Vertragspartner, legte er mit den Worten auf, dass er "sein" Geld (sprich meine 500,00 EUR) nicht überweisen werde.

Ich wollte lediglich meiner Tochter helfen, mit der Kaution, die übrig war, ihre neue Bleibe abzusichern (weil das mehr als 500,00 EUR ist und ich nicht mehr zur Verfügung habe).

Ich bin ja mietvertraglich nicht mit dem Vermieter verbunden, wie kann ich mich nun um die Beitreibung meines Geldes kümmern, da ich im EU-Ausland lebe?

Vielen Dank für Ihre Antworten.

Mietkaution, Nebenkostenabrechnung, Rückzahlung, vermieter

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