Kaution muss eine Woche vor der Schlüsselübergabe auf dem Konto sein?

6 Antworten

Das Mietrecht für private Vermietung hat eine klare Aussage, bis wann die Mietkaution überwiesen sein muß. "Der Mieter hat die Möglichkeit mit der ersten Mietzahlung die gesamte Kautionssumme zu zahlen. Der Mieter darf die Kaution auch in Raten zahlen. Laut §551 Abs. 2 des BGB ist es möglich, die Geldsumme in drei gleiche monatliche Zahlungen zu splitten. Dabei ist die erste Rate bei Mietbeginn, nicht schon bei Vertragsabschluss fällig."

Gültig ist die Klausel nicht. Aber ob du dir einen Streit darüber antun willst…

Wenn du die Kaution rechtzeitig überwiesen hast, dann sollte sie auch rechtzeitig angekommen sein… Eine Woche wahrscheinlich, weil der Vermieter dann genug Zeit hat alles vorzubereiten und den Eingang der Kaution zu verbuchen.

Das wichtigste schreibst Du bei diesem ganzen Kauderwelsch nicht:

Hast Du bereits überwiesen und wenn ja, wann?

Bei uns wurde die Kaution bar übergeben als der Mietvertrag unterschriebe wurde und diese Summe dort auch eingetragen - und der Vermieter legte das Geld auf ein extra Sparbuch

Ich verstehe deine Frage nicht - hast du schon überwiesen oder möchtest du am 01.03. bar übergeben ???