Vermieter will Sicherheitshinterlegung für Tochter nicht zurückgeben?
Guten Tag
meine Tochter bewohnte eine 1-Zimmer-Wohnung, bis Februar 2023, die Übergabe erfolgte ohne Mängel. Die Nebenkostennachzahlung für 2021 betrug 4,95 EUR.
Wegen der gestiegenen Preise wollte der Vermieter einen Teil der Kaution zurückbehalten. Die Kaution wurde bei Einzug vom Amt gestellt und meine Tochter hat bereits 40% davon an das Amt zurückgezahlt. Damit der Vermieter die Kaution an meine Tochter überweisen kann (komplett) und trotzdem für seine NK abgesichert ist, habe ich einen Betrag von 500,00 EUR angeboten, Zug um Zug mit der Rückzahlung der Kaution an meine Tochter (die dann ihrerseits den Kredit beim Amt abgelöst hätte). Der Vermieter war einverstanden und ich habe überwiesen.
Der Vermieter hat sich dann beim Amt erkundigt, an wen die Kaution zurückzuzahlen ist. Dort bekam er Auskunft, dass die Kaution erst einmal an das Amt geht und diese sich wiederum mit meiner Tochter auseinandersetzen bezüglich der bereits geleisteten Rückzahlungen. Daraufhin bin ich von meinem Angebot zurückgetreten und habe dem Vermieter erklärt, dass er sein Zurückhaltungsrecht mit dem Amt absprechen solle und mir meine 500,00 EUR zurück überweisen soll.
Der Vermieter will aber die Kaution komplett an das Amt überweisen und meine 500,00 EUR weiterhin behalten. Als ich ihn anrief und sagte, dass ich nicht damit einverstanden bin und auch nicht sein Vertragspartner, legte er mit den Worten auf, dass er "sein" Geld (sprich meine 500,00 EUR) nicht überweisen werde.
Ich wollte lediglich meiner Tochter helfen, mit der Kaution, die übrig war, ihre neue Bleibe abzusichern (weil das mehr als 500,00 EUR ist und ich nicht mehr zur Verfügung habe).
Ich bin ja mietvertraglich nicht mit dem Vermieter verbunden, wie kann ich mich nun um die Beitreibung meines Geldes kümmern, da ich im EU-Ausland lebe?
Vielen Dank für Ihre Antworten.
1 Antwort
der VM zahlt nun die ganze Kaution an das Amt zurück und deine 500 € nimmt er eben als Sicherheit falls noch Nebenkostennachzahlungen zu erwarten sind, wenn die Abrechnung erstellt wurde wird er dann das Restguthaben überweisen.
Ich frage mich warum du dich da überhaupt eingebracht hast?
Die Kaution war doch vom Amt hinterlegt, nun hast du selbst Schuld und mußt warten bis die Abrechnung erstellt ist.
na ja wenn er nun beide Kautionen hat sollte er ja eine wieder zurückzahlen, entweder ans Amt oder an dich.
Ich verstehe diesen Satz aber nicht:
ihre neue Kaution zu zahlen.
wer sollte die denn bekommen?
der alte VM?
der hat doch die Kaution vom Amt gehabt
Nein, der neue Vermieter soll die Kaution bekommen, leider habe wir keine unendlichen finanziellen Mittel.
Ich meine, der Vermieter konnte ja meine 500,00 behalten, wenn er an meine Tochter zurückzahlt. Er wollte aber unbedingt über das Amt gehen, also hätte er mir gleich meine Überweisung zukommen lassen müssen. Ich bin ja rechtlich nicht verpflichtet gewesen. ich habe ein Angebot gemacht, auf dass er nicht eingegangen ist. Überweisung unter Vorbehalt und so. Nur wie gesagt: ich bin im Ausland, wie treibe ich mein Geld wieder ein? Er muss sich ja jetzt mit dem Amt auseinandersetzen, selbstgewollt.....
wenn die 500 € zum neuen VM gehen sollten, dann frage ich mich wie sie zum alten VM gekommen sind?
Leider ist es so das der VM die Kaution einige Monate einbehalten kann bis die Nebenkostenabrechnung erstellt wurde.
Du solltest den VM anschreiben und auffordern dir dein Geld wieder auszuhändigen (Frist von 2 Wochen dürfte reichen), und ich würde gleich mit Anwalt und Mahnbescheid drohen.
Das ist alles sehr dumm gelaufen weil ich den Grund der Zahlung nicht verstehe.
wenn du deiner Tochter helfen willst dann zahle ihr doch eine monatliche Unterstützung, dann braucht sie das Amt nicht mehr.
Wie ich oben geschrieben habe, meine 500,00 EUR als Hinterlegung hätten meiner Tochter helfen sollen, ihre neue Kaution zu zahlen. Die Bedingung war ja, dass er die Kaution dann an meine Tochter auszahlt und sie das Darlehen und die neue Kaution selbst managed.
Er hat sich nach Erhalt meiner Überweisung allerdings umentschieden und alles behalten. Selbst an das Amt hat er trotz Aufforderung nicht zurückgezahlt.
Sowas macht man schon mal für seine Kinder...