Haftbefehl, Flucht?

Hallo ich hätte da eine Frage :)

nennen wir ihn Max.

Max ist sehr oft schwarzgefahren und hat aufgrund von finanzieller misslage das Geld nicht bezahlen können. Deswegen wurde er über ein Jahr lang unwissend per Haftbefehl gesucht. Nicht verwunderlich also , dass er schließlich bei einer einfachen Personenkontrolle festgenommen wird. Max kommt erst in den geschlossenen Knast und ca. 1 Monat später in den offenen Vollzug. dort hat Max auch die Möglichkeit außerhalb des Vollzugs „arbeiten“ zu gehen. Da Max jedoch seine Frau,sein Kind und die Freiheit so sehr vermisst,flieht er eines Tages aus dem offenen Vollzug in die Arme seiner Frau. Max weiß,dass das reine Fliehen an sich keine Straftat ist. Dennoch plagen ihn jetzt sein Gewissen und das Leben im Risiko..

er hat folgende Gedanken:

  1. wenn ich mich nicht stelle und 6 Jahre lang nicht auf dem Radar der Polizei auftauche.. muss ich dann immernoch ins Gefängnis? Oder ist es dann „verjährt“? Heißt es wenn ich nach 6 Jahren der Polizei begegne und sie mich kontrollieren.. dass sie mich dann nicht mitnehmen werden? Oder doch? Und wie intensiv suchen sie nach mir? Begrenzt es sich auf allgemeine perosnenkontrollen falls ich ihnen auf der Straße auffallen sollte ? Oder Kameras am Bahnhof ? oder suchen die schon intensiver und jeder zweite Polizeiwagen hat ein Foto und und eine Beschreibung von mir und könnte mich demnach mitnehmen sobald er mir irgendwo begegnen sollte….
  2. was ist wenn ich ins Ausland will? Kontrolliert einen die Polizei am Flughafen ? wenn ja,wie? Und wenn ich es schaffe… was ist wenn ich im Ausland in eine allgemeine Personenkontrolle gerate und sie meinen Ausweis prüfen ? Sehen die dann dass ich einen deutschen Haftbefehl habe oder lassen die mich wieder in Ruhe ?

Wie sie sehen hat Max viele Fragen

er würde sich sehr über eine Informativ hilfreiche Antwort freuen.

Mit freundlichem Gruß,

M

haftbefehl, Polizei, verjährung, Gefängnis, Knast, Strafe
Mietkaution vor Jahren nicht bezahlt, drohen noch rechtliche Konsequenzen?

Vor 12 Jahren sind wir mit 3 Personen in unsere jetzige Wohnung gezogen. Bei der damaligen Wohnungsbegehung mit den Vermietern wurde keine Kaution vereinbart. Da wir froh waren, auf die Schnelle noch rechtzeitig eine Wohnung bekommen zu haben, unterschrieben mein Mann und ich den Mietvertrag ohne genauer zu kontrollieren. Irgendwann nach Jahren las ich mir aus irgendeinem Grund mal den Mietvertrag durch und stellte mit Entsetzen fest, dass hierin eine Kaution von 500 Euro vereinbart war, die dann ja demzufolge von uns nicht bezahlt worden ist. Ich wies meinen Mann darauf hin, der dann sagte, wir sollten lieber die Füße still halten und schlafende Hunde nicht wecken. Ich konnte ihm ja schlecht in den Rücken fallen, da es finanziell sowieso bei uns schlecht stand. Tja, leider hat sich besagter Ehemann nach jahrezehntelangen Problemen, die ich immer wieder beseitigt hatte, vor 2 Jahren in sein ererbtes Haus begeben (auf das ich keinen Anspruch habe), sich eine 33 Jahre jüngere Geliebte genommen und ließ mich und unsere Tochter fallen. Ich teilte damals den Vermietern mit, dass mein Mann ausgezogen sei und wir nur noch zu Zweit in der Wohnung leben würden. Die Nebenkosten wurden von dort an nur noch für 2 Personen (statt für 3) berechnet, es wurde aber kein neuer Mietvertrag aufgesetzt, ich habe immer noch den alten Mietvertrag, in dem der Mann auch noch drin steht. Nun sitze ich hier, muss innerhalb der nächsten 2 Jahre ausziehen und mit Sicherheit fällt dann dem Vermieter auch auf, dass die Kaution nicht bezahlt wurde. Ich habe Panik, das gibt mit Sicherheit Theater, zumal die Wohnung schon bei unserem Einzug nicht im allerbesten Zustand war und der Vermieter immer die Gelegenheit nutzt, bei dem Auszug von Mietern alle möglichen Neuerungen vornehmen zu lassen. Drohen nach 12 Jahren noch rechtliche Konsequenzen oder ist das Ganze verjährt?

Kann mein geschiedener Mann nach meinem Auszug aus dieser Wohnung noch vom Vermieter anteilig, also mindestens für die Hälfte der dann anfallenden Kosten herangezogen werden? Außerdem muss noch der total voll gestellte Keller geleert bzw. entrümpelt werden und das wird auch nochmal für mich teuer. Muss er sich daran auch kostenmäßig beteiligen (viele alte Sachen darin sind noch von ihm)?

Kaution, verjährung
Verjährt ein Notarvertrag (Nachlassangelegenheit/Testament)?

Oder ist der Schadentag ausschlaggebend? Es geht um Notarvertrag (Regellung des Nachlassen) meines Vaters, der an Lungenkrebs erkrankte und nach 4 Jahren kampf gegangen ist. Er war im Hospizt und bekamm alle paar Stunden Morpium. Es wurde in diesem Zustand ein Vertrag mit einem Notar gemacht. Morgens bekamm mein Vater kein Morphium und 16 Uhr kam ein Notar. Der Vertrag ist von 2009 und war zu dem Zeitpunkt ok für mich. Meine Mutter sollte das Haus, Gründstück und Firma bekommen und wir Kinder erben wenn Sie geht. Mein Schwager sollte mit in der Firma sein und diese quasi leiten. Das hatte mein Papa gewollt und mein Schwager ist geküntigt. Die Technik alles veräußert. Es lebt ein neue Mann da(der auch Kinder hat). Das Haus ist höchst müllig und dreckig mittlerweile. Das mein Schwager und die Sekretärin gekündigt ist, Technik verkauft ist hat meine Mutter bis heut mir nicht gesagt. Ich weiss es v. meiner Schwester. Ich hab all die Zeit gedacht Sie sagt es mal, das es Ihr zu viel ist. Was verständlich wäre - aber nix. Nun stört mich das alles so sehr. (Das ist sicherlich der sognannte Schadentag!?)Denn mein Vater hat das Haus mit dem verstorbenem Bruder gebaut und die Firma ist aus einer "Intressengemeinschaft" von meinem Papa und Onkel entstanden. Das zu sehen tut weh und Papa dreht sich sicher im Grabe um. Kann ich nun noch etwas machen, noch nachträglich Einspruch einlegen oder ist es verjährt? Ich hab nie mündl./schriftl.verzichtet, sondern einfach alles gelassen wie es immer war.

Erbe, Testament, verjährung, Einspruch, Notarvertrag
5 Jahre falsche Nebenkostenabrechnungen bekommen

Ich wohne seit Februar 2008 in der aktuellen Mietwohnung. Der Vermieter vermietet noch weitere Wohnungen im gleichen Mehrparteienhaus. Von ersten Jahr an hatte ich Nebenkosten-Nachzahlungen zu leisten, die von Jahr zu Jahr immer höher wurden. Als ich bei 245 Kaltmiete (29 m² Wohnung) und 80 Euro Nebenkostenvorauszahlungen für 2012 eine Nachforderung von über 600 Euro erhalten habe, habe ich einen Nachbarn im gleichen Haus um seine Abrechnung gebeten zum Vergleich. Zu meiner Überraschung hatte er bei größerer Wohnfläche deutlich weniger Miteigentumsanteile (MEA) für die Umlagekosten auf seiner Rechnung als ich. Also habe ich den Vermieter gebeten, mir die Nachweise über die MEA der Wohnung zukommen zu lassen und die Zahlung zunächst nicht getätigt.

Nach 5 (!) Monaten habe ich endlich eine Liste aller MEA des Hauses erhalten, in der auch die Apartmentnummern und Quadratmeter der einzelnen Wohnungen standen.

Das Ergebnis: Ich habe seit Einzug die Nebenkostenabrechnungen für die Nachbarswohnung (51m²) - inklusive deren Heizkosten - bekommen und bezahlt! In den Nebenkostenabrechnungen stand außer den MEA nur die Apartmentnummer (die beide nicht aus meinem Mietvertrag hervorgehen!) und mein eigener Name. Ich hatte sogesehen also gar keine Chance, die Fehlzuordnung der Wohnungen festzustellen.

Meine Frage: Habe ich eine Chance, die Abrechnungen bis 2008 neu zu erhalten und das zu viel gezahlte Geld zurück, oder kann der Vermieter sich auf Verjährung berufen? Ich bin ja der Meinung, dass ich selbst bei größter Sorgfalt gar keine Chance hatte, den Fehler zu bemerken. Es geht um deutlich über 1000 Euro. Oder kann ich zumindest die Abrechnungen der letzten x Jahre mit der aktuellen, korrigierten Forderung verrechnen?

verjährung, Fehler
können private Schuldforderungen vererbt werden?

Ich bin mit meinem Mann seit 7 Jahren zusammen. Vor Kurzem meldete sich eine früher Bekannte und fordert einen Geldbetrag ein, den er seinem verstorbenen Freund schuldete.

Diesen Betrag von etwa 1.500 € lieh dieser Freund meinem Mann vor etwas 15 Jahren. Zinsen waren auch vereinbart. Dies wurde auch schriftlich festgehalten. Einige Zeit später lernte der Freund eine Frau kennen und heiratet sie. Vor etwa 10 Jahren ist dieser Freund dann verstorben. Da mein Mann damals durch Scheidung usw. noch nicht in der Lage gewesen war das Geld zurück zu zahlen, war dieser Betrag nebst Zinsen noch offen. Beim späteren Umzug der Witwe, bei dem mein Mann behilflich war, sprach er sie auf den offenen Betrag an und bot ihr eine Rückzahlung in Raten an. Sie lehnt zu diesem Zeitpunkt die Rückzahlung ab. Sie winkte nur ab und meinte, sie bräuchte das Geld nicht. leider gab es hierfür keine Zeugen.....

Im Dez. 2012 meldete sie sich dann und Sprach über die offene Schuld.... mein Mann war sehr überrascht, weil er schon sehr lange nichts mehr von dieser Frau gehört hatte. Leider besitzt mein Mann zwischenzeitlich keine schriftliche Vereinbarung mehr - nach 10 Jahren war dieses Thema für ihn abgeschlossen. So konnte er ihr auch wenig Auskunft über die Höhe es Betrages geben. Vor zwei Wochen dann, meldet sie sich wieder per e-Mail. Mit Scann des Vertrages und Zinseszinsberechnung bis 31.07.2013. Muss mein Mann diesen Betrag nach 10 Jahren bezahlen? Hat sie überhaupt einen Anspruch, da sie den Verstorbenen zum Zeitpunkt der Leihgabe noch gar nicht kannte? Sind die Eltern des verstorbenen nicht auch erbberechtigt?

Erbe, verjährung

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