Ein Sepa-Lastschriftmandat erteilt man für die Abbuchung vom Konto. Guthaben, was wieder auf Dein Konto soll, muss vom Zahlungspflichtigen überwiesen werden, das hat mit der Abbuchung nichts zu tun.
Wie so oft, es kommt drauf an. Grundsätzlich ist es nicht verboten, sich in seiner Wohnung, auf dem Balkon oder im Garten nackt aufzuhaken. Wenn sich aber jemand daran stört, es in der Hausordnung verboten ist oder das Verhalten der Person z.B. Kinder betrifft (nah bei einer Schule oder Kindergarten) oder man sich bewusst zur Schau stellt, sieht das wieder etwas anders aus.
https://www.sueddeutsche.de/stil/nackt-sonnen-balkon-garten-recht-urteile-1.6061574
Die Emails sind nicht ohne Grund in deinem Spam-Ordner gelandet. Löschen und gut ist. Sofern jemand zahlt, wird er definitiv weiter erpresst und so lange gemolken, bis er nicht mehr zahlen kann oder will…
Wenn ich mehrere Ratenkredite und 0% Finanzierungen über meine 2 Kreditkarten abschließe und diese sauber auflöse (keine Ausfälle etc.), kann das meinen Score positiv beeinflussen d.h. nach oben bringen?
Das kann kurzfristig auch nach hinten losgehen und genau das Gegenteil bewirken, da dadurch der Eindruck entsteht, dass du selbst für geringe Anschaffungen nicht ausreichend Geld zur Verfügung hast. Erstrecht wenn es mehrere Finanzierungen kurz nacheinander sind.
Ohne Pfändung kann über das ganze Guthaben verfügt werden. Die Freibeträge greifen erst, wenn eine Pfändung oder ein vorläufiges Zahlungsverbot vorliegen.
Wie kann es sein, dass wegen 130 Euro mein Gesamtes Kontoguthaben eingefroren wird ???
Ist das denn tatsächlich so? Die meisten Banken machen das nicht, sondern separieren den gepfändeten Betrag. Einige tun das nicht, argumentierten dann damit dass es technisch nicht anders möglich wäre, oder begründen es damit, dass bei den meisten Pfändungen auch noch Verzugszinsen und/oder weitere unbekannte Zustellungskosten bei Zustellung an weitere Drittschuldner zu den gepfändeten Beträgen dazu kommen.
Kann ich die Steuer begleichen, und in dem Zuge mein Konto bei der dortigen Bank auflösen, um an mein Geld zu kommen ?
Sofern noch nicht gepfändet wurde, kannst du natürlich die Steuer bezahlen. Wenn gepfändet wurde, musst du die Zahlung der Pfändung anweisen (das wird etwas mehr sein, als die eigentliche Steuer). Sofern gepfändet wurde, ist die Pfändung mit Zahlung eigentlich erledigt und die Bank kann das Konto direkt wieder freigeben. Dann wäre die Auflösung des Kontos ja gar nicht notwendig. Wenn die Bank sich aber quer stellt und auf der offiziellen Aufhebung der Pfändung besteht, wird man die Auflösung und Auszahlung des Guthabens vermutlich vorerst verweigern. Und nach Aufhebung kannst du das Konto auch wieder ganz normal nutzen, auch dann wäre die Auflösung nicht nötig bzw. bringt es dich nicht viel weiter. Letztendlich geht nicht jede Bank im Interesse des Kunden vor, denn man kann dadurch ungeliebte bzw. arbeitsintensive Pfändungskunden loswerden, die sich dann überlegen (wie du scheinbar auch überlegst) zu einer Bank zu wechseln, die sich an die gesetzlichen Vorgaben hält.
Das muss man ein wenig differenzieren: Es handelt sich bei der Entnahme des Briefes um eine "verbotene Eigenmacht" gem. 858 BGB. Diese "verbotene Eigenmacht" an sich ist nicht strafbar, aber natürlich auch nicht rechtmäßig.
Ein Verstoß gegen das Briefgeheimnis gibt es auch nicht, sofern tatsächlich du der Empfänger bist.
Hausfriedensbruch wäre auch erstmal nicht erkennbar, sofern du dir nicht widerrechtlich Zutritt zu Räumlichkeiten verschafft hast oder usw... (§ 123 StGB 1: Wer in die Wohnung, in die Geschäftsräume oder in das befriedete Besitztum eines anderen oder in abgeschlossene Räume, welche zum öffentlichen Dienst oder Verkehr bestimmt sind, widerrechtlich eindringt, oder wer, wenn er ohne Befugnis darin verweilt, auf die Aufforderung des Berechtigten sich nicht entfernt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft).
wie besichtigt und Probe gefahren, in gebrauchten Zustand, ohne jegliche Gewährleistung verkauft
Damit bist du aus der Sache raus, die Lackschäden sind ja offensichtlich und somit keine bewusst von dir verschwiegenen Mängel.
mein Käufer ein 70-jähriger Mann, der offensichtlich versucht, mich einzuschüchtern
Ja genau will der erreichen und das scheint ihm ja teilweise auch zu gelingen. Ich würde mich da auf gar keine weitere Diskussion einlassen und dem Herrn genau das zu verstehen geben. Notfalls Kontakt blockieren.
Eigentlich sind Banken verpflichtet, ihre Kunden über Alternativen zum Dispokredit zu beraten, wenn ein Verbraucher länger als sechs Monate durchschnittlich 75 Prozent des verfügbaren Rahmens ausschöpft. Die Bank muss aktiv das Gespräch anbieten. Das gilt auch bei einer geduldeten Kontoüberziehung über drei Monate, wenn durchschnittlich mehr als die Hälfte des monatlichen Geldeingangs in Anspruch genommen wird.
Von daher wäre die Hausbank für mich persönlich erster Ansprechpartner.
Festzinssatz mit Sondertilgung erhöht meistens die Konditionen, bei einer variablen Verzinsung sind Sondertilgung grundsätzlich jederzeit möglich, aber das Risiko steigender Zinsen besteht natürlich.
Der Zinssatz muss nicht niedriger sein, bei uns ist das auch so, dass bei Privatkunden kein Aufschlag für die Überziehung mehr berechnet wird. Hintergrund ist u.a. dass der Zinssatz variabel ist, zB gekoppelt an den 3-Monats-Euribor. Steigt dieser Zins, steigt auch der Kundenzins und der Überziehungszinssatz (sofern er denn noch höher wäre) würde ebenfalls steigen. Da besteht dann die Gefahr recht schnell im Bereich von „Wucherzinsen“ für die Überziehung zu landen, und diese wären natürlich angreifbar bzw. unzulässig. Diese Gefahr besteht durch gleichsetzen der Zinssätze nicht mehr.
Der Betrag wird ja irgendwie entstanden sein. Früher wurde Guthaben aus nicht verbrauchten Freibeträgen nur in den nächsten Monat mit übertragen, und dann stand es dem Schuldner nicht mehr zur Verfügung.
Ich verstehe aber so einiges nicht. Wenn die Bank sagt „dieser Betr. stünde dem Gläubiger zu“ warum ist er nicht schon längst dort hin überwiesen worden?
Für den normalen Freibetrag benötigt man keine Bescheinigung, somit ist auch „diese Pfändung wäre eingegangen,als grad keine neue Bescheingung für den sockelfreibetrag vorlag.“ nicht nachvollziehbar, zumal die Bescheinigung auch rückwirkend bzw. auf das aktuell vorhandene Guthaben greift, sofern man die Monatsfrist nicht verschlafen hat.
„Jemand von der Pfändungsabteilung fragte vor einem Jahr ,ob er die Summe an den Gläubiger überweisen soll“ verstehe ich auch nicht. Ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss besagt, dass pfändbare Beträge an den Gläubiger nach Fristablauf auszukehren sind, da fragt man doch nicht beim Schuldner nach, ob man das als Bank jetzt auch tun soll, sondern zahlt es an den Gläubiger!
„Was mich ärgert,den das geld ist vom Existenzminimum u doch eigentlich "geschützt" durch das P- Konto und eigentlich könnte ich das gut gebrauchen,es stammt noch von einem 800Euro job.“
Das Geld ist bzw. war damals nur geschützt, um darüber auch unmittelbar zu verfügen. Hat man es nicht getan, steht es dem Gläubiger zu, auch wenn man es jetzt gut gebrauchen könnte…
Um welche Bank geht es denn? Die Mitarbeiter scheinen sich offensichtlich wenig auszukennen. Oder hast du dich im einem Insolvenzverfahren befunden? Dann wäre der Sachverhalt ggf. anders zu beurteilen.
Selbstverständlich kann auch die Eigentümergemeinschaft einen Kredit aufnehmen. Auch einige KfW-Förderkredite eigenen sich dafür. Das ist durch die Eigentümerversammlung zu beschließen. Die Absicherung ist mit der jeweiligen Hausbank zu besprechen, denn oft gibt es auch Eigentümer, die ihren Anteil direkt erbringen und nicht finanzieren wollen, was dann die aufzunehmende Kreditsumme anteilig wieder reduziert. Man darf aber außerdem nicht vergessen, dass jeder Eigentümer in Höhe seines Miteigentumsanteils auch persönlich für den Kredit haftet. Wenn die Raten an die Bank nicht vollumfänglich gezahlten werden können, kann auch das Hausgeld gepfändet werden.
Steuerrechtlich können andere hier mehr dazu sagen, aber es kann natürlich nur der entsprechend auf den Eigentümer entfallende Anteil geltend gemacht werden, was die Arbeitsleistung betrifft. Abschreibungen nur bei Vermietung. Was mögliche Mieterhöhungen bei einer vermieteten Wohnung betrifft, halte ich mich auch zurück.
Das Geld was du zur Seite legst, bringt dir garantiert nicht die Zinsen, die du für den Kredit bezahlst. Also warum ansparen? Was bringt dir das warten auf eine günstigere Zinslage? Jede Sondertilgung reduziert deine Restschuld und damit auch die zukünftig anfallenden Zinsen.
Die Bank kann die Daten so lange verwenden, wie die Kundenbeziehung besteht.
Hat die Bank auch als Gläubiger am Insolvenzverfahren teilgenommen und ggf. einen Teil der Forderung abschreiben müssen?
Hallo ich bin bald mit der Probzeit durch und kriege einen neuen Vertrag aufgesetzt
Echt? Nach Ablauf der Probezeit bedarf es eigentlich keines neuen Vertrags...
ist es mir dann möglich eine ps5 per ratenzahlung bei Saturn zu kaufen?
Das kann durchaus möglich sein, hängt aber zusätzlich und im wesentlichen von deiner Bonität und dem Einkommen ab. Ansonsten ein oder zwei Monate sparen und direkt selber kaufen...
Davon dass du einen Mietvertrag mit unterschrieben hast, erfährt erst mal niemand anderes etwas.
Du solltest dir aber über die Konsequenzen im Klaren sein, die deine Unterschrift unter dem Vertrag mit sich bringt. Du haftest jetzt mit deinem Freund zusammen gesamtschuldnerisch für die Miete. Zahlt er nicht, bist du mit in der Haftung. Somit kann der Vermieter von dir die gesamten Mietzahlungen fordern, wenn dein Freund nicht zahlt oder nicht zahlen kann. Und den Mietvertrag könnt ihr auch nur zusammen kündigen. Das kann bei einer möglichen Trennung zu einem weiteren Problem werden.
In den 137,23 EUR sind die Verzugszinsen bis 16.06.23 bereits enthalten. Du musst also Zinsen ab dem 17.06.23 auf 126,40 EUR bis zum Zahlungseingang (bei Zahlung heute würde ich die bis morgen berechnen) noch dazurechnen. Das wären 0,26 EUR, somit insgesamt zu zahlen 137,49 EUR
Bei Empfänger „Landeshauptstadt Düsseldorf“ ?
Ja.
Was ist das Geschäftszeichen des Antragstellers?
Schreibe ich das als Verwendungszweck hin? Wenn ja.. mit Leerzeichen zwischen den Nummern und um den Bindestrich also genauso wie es da steht?
Ja, das Geschäftszeichen steht doch direkt dadrunter und ist im Verwendungszweck anzugeben.
Ja, grundsätzlich wäre der Freibetrag zu reduzieren, denn mit Auszug und Heirat ist deine Mutter nicht mehr unterhaltspflichtig, sondern dein Ehemann. Da du offensichtlich volljährig bist, kann man davon ausgehen, dass die Bank die erhöhten Freibeträge bei deiner Mutter ohnehin befristet hat.
Du bist mit 14 schlichtweg nicht kreditfähig, das ist man erst ab 18. Somit wird das auch mit Zustimmung deiner Eltern nichts.
Es sei denn, deine Eltern strecken das vor und du zahlst dann bei ihnen ab.
Ja das ist alles richtig so, denn was ist, wenn der Kredit nicht genehmigt werden sollte? Dann hast du das Auto und der Händler kein Geld... Und die finanzierende Bank zahlt normalerweise direkt an den Händler aus, zumindest wenn es sich um die Partnerbank des Autohauses handelt.