Ist nackt auf den Balkon stellen oder draußen nackt sein verboten?

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Wie so oft, es kommt drauf an. Grundsätzlich ist es nicht verboten, sich in seiner Wohnung, auf dem Balkon oder im Garten nackt aufzuhaken. Wenn sich aber jemand daran stört, es in der Hausordnung verboten ist oder das Verhalten der Person z.B. Kinder betrifft (nah bei einer Schule oder Kindergarten) oder man sich bewusst zur Schau stellt, sieht das wieder etwas anders aus.

https://www.sueddeutsche.de/stil/nackt-sonnen-balkon-garten-recht-urteile-1.6061574

Und das ist also eine typische Frage bei

FINANZFRAGE.NET

Aber dennoch:

Solange Du alleine bist, dich niemad sieht, sowas von egal!

Aber sehen dich welche, geht das in Richtung: Erregung öffentlicher Ärgernisse, und ja, das kann und darf dann angezeigt werden!

Und zwar: Zu Recht!

Balkon: nicht zu lange und keine bestimmten Handlungen. Draussen geht gar nicht außer in Deinem Garten wenn Niemand sich gestört fühlt.

Es kann Erregung öffentlichen Ärgernisses, oder Exhibitionismus sein.

§ 183a Erregung öffentlichen Ärgernisses

Wer öffentlich sexuelle Handlungen vornimmt und dadurch absichtlich oder wissentlich ein Ärgernis erregt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 183 mit Strafe bedroht ist.

§ 183 Exhibitionistische Handlungen

(1) Ein Mann, der eine andere Person durch eine exhibitionistische Handlung belästigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, daß die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Dr. iur.