Ruf Euren Versorger ( Stadtwerke ) an und schildere den Fall. Die kommen und sehen sich das an.
Da Abwasser auch nach dem Verbrauch an Trinkwasser berechnet wird, betrügt er auch den Versorger um den Betrag.
Ruf Euren Versorger ( Stadtwerke ) an und schildere den Fall. Die kommen und sehen sich das an.
Da Abwasser auch nach dem Verbrauch an Trinkwasser berechnet wird, betrügt er auch den Versorger um den Betrag.
Ja, wenn Du Dir eine Bestätigung des Veranstalters mitbringst, dass Du dort gewesen bist und teilgenommen hast, ist der Flug absetzbar.
Dass Du die Gelegenheit genutzt hast, in NY danach Urlaub zu machen ist Deine Privatangelegenheit (für das Finanzamt).
Dich beim 2 x Finanzamt entschuldigen weil:
Du die Steuererklärung nicht eingereicht hast und
weil Du hier als Steuerpflichtiger eine solche (dumme) Frage stellst.
Du bist der Steuerpflichtige und nicht das Finanzamt.
Schreibe mit deiner neuen Steuererklärung dem Finanzamt, dass du aus Versehen die Einnahmen vergessen hättest und du dich dafür entschuldigst. Du hättest durch organisatorische Maßnahmen vorgesorgt, dass derartiges in der Zukunft nicht mehr passieren kann und bittest darum, außer auf die Nachzahlung, auf weitere Maßnahmen zu verzichten, da es ein einmaliges Vorkommnis gewesen ist. Mit freundlichen Grüßen.
(Kleine Brötchen helfen da weiter.)
Beruhige Dich!
Aus beruflichen Gründen musste ich in ca. 20 Jahren 3 x kaufen und 3 x verkaufen. Ich habe das so wie du erlebt.
Das tollste Erlebnis war, dass ein Interessent mit Freundin und Kind bei mir besichtigt haben. Nach der Besichtigung sind die Leute in ein Kaffee gegangen um sich zu besprechen. Die Leute kamen nach 1 Stunde zurück und haben gekauft ( zu einem Superpreis, für mich).
Notartermin ist gelaufen, Zahlung ebenso, ich habe von den Leute niemals wieder gehört.
Hätte ich die Leute aufhetzen sollen, mehr zu fragen, Unterlagen zu betrachten usw. usw.?
Wir waren auf beiden Seiten glücklich.
So lange der Verkauf des Hauses beim Notar nicht unterschrieben vorliegt, ist das Haus natürlich nicht verkauft.
D.h. mit anderen Worten, selbst dann, wenn man sich auf eine (zu niedrigen) Preis geeinigt hat, gilt der erst, wenn er beim Notar in den Kaufvertrag aufgenommen und von drei Seiten unterschrieben ist. Nämlich vom Verkäufer, vom Käufer und vom Notar.
Bis zu dem Moment kann der Verkäufer den Preis oder andere Konditionen immer ändern.
Das kommt auf die Meinung deiner Schwiegermutter an. Musst du annehmen, dass sie sich aus der Bürgschaft lösen will? Dann sind deine Überlegungen richtig und notwendig.
Genau so könnte es aber sein, dass deine Schwiegermutter, unabhängig von eurer Trennung, die Bürgschaft aufrecht erhalten will, weil sie zu dir ein gutes Verhältnis hat und dich für zuverlässig hält. Manche Schwiegereltern haben zu den Schwiegerkindern ein besseres Verhältnis als zu dem ein oder anderen eigenen Kind.
Das ist die 1. und wichtigste Frage, außer dem Zeitpunkt, zu dem die Lösung von der Bürgschaft zu erwarten ist.
1.Rechtsweg: Geh zum Anwalt, lass dich beraten, oder ihn Klage einreichen.
2. Mietminderung reduziert deine Mieteinnahmen und damit deine Steuer.
3. Die Anwaltskosten sind zusätzlich Aufwendungen, die du bei deinen Mieteinnahmen steuerlich geltend machen kannst als Abzug.
Es sollte eine Anzeige erstattet werden, man kann mindestens versuchte Unterschlagung vermuten. Der Staatsanwalt wird die Sache klären, dem antworten auch die Bank / Sparkasse / Steueramt und zwar recht schnell.
Das ist einer Superkonstruktion!
Einem der Kredit benötigt ein Papier zu verkaufen / anzubieten, dass selbst nicht sicher ist.
Am leichtesten sind Leute reinzulegen, die wegen Geldmangel auf günstige Angebote anspringen und nicht mehr sehen, dass sie eine leere Tüte bekommen, in die sie vorher nicht reinschauen können.
Also, lass es sein.
Gut, dass Du hier Rat suchst.
Zu deiner Beschreibung gibt es offene Fragen:
Warum hast du ihm den Scheck erst so spät geschickt? oder
War der Scheck rückdatiert?
Wann hast du denn die Kontoauszüge erhalten, doch sicherlich vor dem Schreiben des RA, oder? Die hast du wohl nicht geprüft, dein Problem.
Warum willst du das Rückscheckentgelt denn zahlen, wenn der Gläubiger angeblich zu spät eingereicht hat?
Dann lass dir ein schriftliches Angebot auf den geänderten Vertrag kommen. Dann siehst du die darin enthaltene Kündigungsfrist. Du musst ja nicht abschließen. Ich würde keinen Versicherungsvertrag unterschreiben, der eine längere als 1jährige Kündigungsfrist hat.
Warum sprichst du immer vom Versicherungspaket? Schließe Einzelversicherungen ab, dann kann du schalten und walten wie du willst. Teurer ist das auch nicht.
Der Versicherungsvertreter will gerne Pakete verkaufen und dich langfristig binden. Das gibt jedes Jahr Geld für ihn.
Gerne haben Notare, wenn die Zahlungen über ein Notaranderkonto abgewickelt werden. Das kann er zusätzlich berechnen und soll der Sicherheit beider Vertragspartner dienen.
Vorrangig dient es dem Notar!
Es kommt darauf an, zu welchem Termin der Versorger damals gekündigt hat. Am Ende dieses Kalenderjahres begann die 3jährige Verjährungsfrist. D.h. wenn er zum 30.9.2010 gekündigt hatte, begann die Frist am 1.1.2011 und endete für das Jahr 2010 am 31.12.2013, vorausgesetzt, man hat dir die Rechnung nicht erst im folgenden Jahr übersandt. Das Jahr 2011 verjährte am 31.12.2014. Du kannst also noch für 12, 13 und 14 beim Grundversorger in der Kreide stehen.
Leider wird AMEX immer noch nicht von jedem Verkäufer akzeptiert, schon gar nicht an freien Tankstellen. Selbst in den USA ist AMEX unbeliebt. In Asien bekommt man selbst bei Kreditkartenzahlung Rabatt mit AMEX meist nicht.
Also, was solls.
Abgesehen von der Schwangerschaft ist doch viel wichtiger festzustellen, ob die Eigenbedarfskündigung rechtens ist. Sagen oder schreiben kann das jeder, aber das muß man als Betroffene prüfen (können). ggfs. durch einen Anwalt.
Widerrufe bei der Bausparkasse.
Wahrscheinlich bekommst du aber auch von der Aufsicht noch einen etwas unangenehmen Brief mit der Frage, wie sich das denn verhält. Wenn du denen das Versehen erklärst und schreibst, dass du es bereits geregelt hast, ist der Fall auch für die erledigt.
Das Sozialamt wird alle Kinder heranziehen.
**Wohnhaus wurde vor 7 Jahren an ein Kind übergeben, Wohnrecht ist eingetragen. ** Notariell übertragen? Wessen Wohnrecht wurde eingetragen?
Bei Übergabe wird eigentlich das Wohnrecht der Eltern eingetragen! Denn der neue Eigentümer soll damit belastet sein und die Alten nicht rausschmeißen können.
Alles was innerhalb der letzten 10 Jahre geschehen ist, kann rückgängig gemacht werden, bevor das Sozialamt zahlt. Es bleibt sonst bei den Geschwistern hängen.
Der Bestatter geht mit dem Totenschein vom Arzt und dem Familienbuch des Verstorbenen zum örtlichen Standesamt. Wenn da keiner vor ihm auf der Wartebank sitzt, kommt er sofort an die Reihe. Etwa 10 Minuten später kommt er mit dem ausgefüllten Familienbuch und den von dir angeforderten Sterbeurkunden wieder aus der Tür. Meist sind 3 Sterbeurkunden für die Rentenversicherung usw. kostenlos. Was daran 14 Tage dauern soll ist völlig unklar, aber, vielleicht will er seine Rechnung von dir oder der Sterbekasse bezahlt haben, bevor er dir das Familienbuch und die Sterbeurkunden aushändigt. Das nennt man Faustpfand.
Ist mir auch mal passiert,dass ich die Freistellungsaufträge nicht ordentlich überwacht habe. Nachdem das aufgefallen ist und das FA mir schrieb, habe ich das in Ordnung gebracht, dem Finanzamt das mitgeteilt, mich dabei entschuldigt. Fertig aus, das wars dann.
Wenn du denen jetzt noch einen Beleg aus 2007 nachreichen kannst spricht das für deine Ordnung. Ich hätte den wohl nicht mehr, auch nicht im Gedächtnis. Mach`s und warte was kommt. Je nach Summe ist das Thema schnell erledigt. Leider hast du keinen Betrag genannt, damit man das mal einschätzen könnte. Ich habe schon mal hier zur guten Zusammenarbeit mit dem FA geschrieben, wurde dann aber von einem Superexperten nicht für voll genommen.