Kann ich eine Mietminderung seitens eines Mieters steuerlich geltend machen?

3 Antworten

Kann ich eine Mietminderung seitens eines Mieters steuerlich geltend machen?

Diese Frage ist etwas sprachlich verunglückt oder geht es nicht um ein deutsches Mietverhältnis?

Die Summe der Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung (angenommen Anlage V 2014, Zeile 21) setzt sich aus der im Steuerjahr gezahlten Kaltmiete Zeilen (9-12) und den gezahlten Umlagen (Zeile 13 und 14) zusammen. Hinzu kommen noch Mieten für Garagen etc. (Zeile 16). Wenn also in dem Jahr aufgrund von Mietminderungen weniger gezahlt wurde, dann sind auch im gleichen Jahr die Einnahmen weniger und somit ist die Mietminderung de facto berücksichtigt. Es ist nichts dazu gesondert zu erklären, es sei denn, das Finanzamt hat hierzu eine Nachfrage. Du hast offen gelassen, welche Komponenten der Einnahmen denn genau vermindert wurden. 

Brauche hierzu Informationen, wie man den den Rechtsweg beschreiten kann.

Dazu suchst Du einen Fachanwalt für Mietrecht auf und berätst den Sachverhalt mit ihm, wenn Du nicht selber erkennst, dass die Mietminderung in der Sache und Höhe berechtigt war.

Anwaltskosten zur Beratung oder Abwehr von Mietminderungen trägst Du in Zeile 49 Sonstiges ein und zwar in dem Jahr, in dem Du diese Kosten bezahlt hast.

Du könntest - bei gegebener Objektsituation - auch die rechtliche Freiheit nach § 573a BGB nutzen.




Klar, kann man das steuerlich geltend machen, es mindert die Steuerlast. Dennoch würde ich versuchen die Ursache für diese Problem zu beseitigen und bleibt wohl nur der Weg über einen darauf spezialisierten Anwalt. Hier habe ich in der Süddeutsche etwas gefunden. Konnte Dich interessieren: http://www.sueddeutsche.de/geld/mietrecht-wie-kann-ich-eine-mietminderung-durchsetzen-1.1733336 Es kann sein, dass Gründe vorliegen, die eine Minderung auch rechtfertigen. Tabellen dazu finden sich hier: http://www.sanker-office.eu/

Ich wünsche viel Erfolg bei dem Vorhaben.

1.Rechtsweg: Geh zum Anwalt, lass dich beraten, oder ihn Klage einreichen.

2. Mietminderung reduziert deine Mieteinnahmen und damit deine Steuer.

3. Die Anwaltskosten sind zusätzlich Aufwendungen, die du bei deinen Mieteinnahmen steuerlich geltend machen kannst als Abzug.


"2. Mietminderung reduziert deine Mieteinnahmen und damit deine Steuer."

Genauer gesagt bleibt eine Erhöhung der Einnahmen aus.

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@EnnoWarMal

@EnnoWaMal

Die Mietminderung hat nichts mit einer nicht eingetretenen Erhöhung der Mieteinnahmen zu tuen.

Ob diese erhöht gewesen wären, wissen wir nicht. Wir wissen aber, dass eine Minderung durchgesetzt wurde. Auf dieser Basis ist also auch klar, dass auf die verminderten Mieteinnahmen eine geringere Steuerlast entfällt.

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@RatsucherZYX

"Die Mietminderung hat nichts mit einer nicht eingetretenen Erhöhung der Mieteinnahmen zu tuen."

Nicht, aha.

Bei mir ist es so, dass ich weniger Einnahmen habe, wenn der Mieter weniger zahlt. Was in der Folge zu weniger Steuern führt.

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@EnnoWarMal

@EnnoWarMal

Ich versuche es noch einmal, wenn es auch schwer fällt, weil ich annehme, dass du mich nur verar... willst:

Warum hast du anfangs von nicht eingetretenen Erhöhungen geschrieben?

In der Frage geht es um eine eingetretene Mietminderung.

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