Schwiegermutter steht als Bürge im Grundbuch jetzt Trennung?

6 Antworten

Koch:

Der Bürge wird nicht ins Grundbuch eingetragen.

Ob  und unter welchen Auflagen deine Schwiegermutter aus der Bürgschaft für die Forderung aus dem Darlehen entlassen werden kann, entscheidet der Grundpfandrechtsgläubiger (Darlehensgeber).

Er wird von dir den Nachweis verlangen, dass du ohne weiteres in der Lage bist, die Belastungen samt Lebenshaltungskosten allein zu tragen. Oder es erklärt sich eine andere bonitätsstarke Person bereit, die gesamtschuldnerische Haftung zu übernehmen.

Was musste der neue Bürge mitbringen um Bürgen zu können?

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@dKoch

 Oder es erklärt sich eine andere bonitätsstarke Person bereit , ...

Steht doch schon in der Antwort . Bonität !!!!

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Nach den Kommentaren zu urteilen, wurde zur Finanzierung ein Kredit aufgenommen. Dieser Kredit scheint auf den Namen der Eheleute zu laufen und zur Absicherung wurde auf eine vorhandene ETW, die Deiner Schwiegermutter gehört, eine Grundschuld eingetragen.

Im Fall der Trennung führt kein Weg am Gespräch mit der kreditgebenden Bank vorbei, denn nach Euren Vorstellungen soll ja nun der Ehemann aus dem Kreditvertrag entlassen werden, den Du dann alleine übernehmen willst. Damit wird sich dann sowieso die Frage stellen, ob Dein Einkommen und die eingetrragene Grundschuld als ausreichende Sicherheit von der Bank angesehen werden. Erst wenn dies zu Bejahen ist, wäre die Frage mit der Schwiegermutter zu klären.

Der Sachverhalt ist so nicht nachvollziehbar. Bürgen werden nicht ins Grundbuch eingetragen, egal, ob Schwiegermutter oder sonst wer.

Was also ist passiert? Letztlich kannst nur Du uns das sagen. Entweder hat die Schwiegermutter die persönliche Bürgschaft für die Forderung übernommem oder aber, sie hat zur Absicherung Eures Kredits ein Grundpfandrecht auf eine eigene Immobilie eintragen lassen.

Wenn Bürgen sich ohne weiteres von ihren Verpflichtungen lösen könnten, wäre die Bürgschaft als solche sinnlos. Das kann nur der Gläubiger. Allerdings kann nach § 775 BGB der Bürge vom Hauptschuldner (also Dir und Deinem Mann) unter bestimmten Umständen Befreiung von der Bürgschaft verlangen. Das könnte Dich in die heikle Lage bringen, das Darlehen vorzeitig tilgen zu müssen um die Befreiung von der Bürgenpflicht zu ermöglichen.

Ich war zu den Zeitpunkt wo wir das Haus gekauft haben noch nicht lange beschäftigt (Arbeits mässig)und dann wollte die Bank eine Sicherheit. Sie hat ein Eigentumswohnung diese sie da angegeben hat. 

Was musste der neue Bürge mitbringen um ein Bürge sein zu dürfen? Die kommt wahrscheinlich aufs dahlen noch an was noch aus steht. Oder? Ich weiß ich stell doofe Fragen aber im Moment weiß ich nicht wo mir der Kopf steht.;(

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@dKoch

Ich nehme an, sie hat einerseits eine Bürgschaftserklärung abgegeben und andererseits zur Absicherung eine Hypothek auf ihre Wohnung aufgenommen.

Rede unbedingt mit der Bank. Nur die kann entscheiden, ob sie eine andere Sicherheit zuläßt. Wenn nicht, ist die Schwiegermutter eben weiter in der Pflicht.

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@dKoch

Im übrigen ist doch die entscheidende Frage, ob Du alleine die Abzahlung des Darlehens stemmen kannst. Wenn nicht, wird die Bank ohnehin einem Sicherheiten Austausch nur dann zustimmen, wenn die neue Sicherheit absolut gleichwertig ist. Du solltest dann eher daran denken, das Haus zu verkaufen.

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@Privatier59

Danke für die schnellen antworten. Ich werde dann wohl doch den BankTermin abwarten müssen. 

Weil meine Schwiegermutter hat bereits gesagt ihr wäre es lieber auf dem ganzen raus genommen zu werden.

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Die Bank wir den Bürgen nur entlassen wenn Sie andere Sicherheiten hat. In den ersten 3 Jahren habt ihr ja kaum was abgezahlt. Ihr habt kaum die Kosten die beim Kauf entstanden getilgt. Ihr hab nichts was du behalten kannst.

Und da ihr zu zweit zu wenig Geld hattet, wird das alleine kaum anders sein.

Ich müsstet froh sein, ohne Schulden aus der Nummer zu kommen.

Die Mutti wurde ja wohl nur deshalbt Bürue weil ihr beide nicht Kreditwürdig wart. Wenn du jetzt nicht wesentlich besser verdienst als vorher wird dann ein Kreditnehmer allein ja noch viel weniger ausreichen.

Kein Geld, den Partner auszahlen und dann noch ohne Bürge - ist etwas viel.

Aber das musst du selber mal ausrechnen - frag doch einfach die Bank, die haben selten was zu lachen