Umwandlung des Nießbrauchs- oder Wohnrechts in Geldzahlungsanspruch kann drohen! 

"In der Sozialhilfepraxis stellt sich bei vorbehaltenen Nutzungsrechten (Wohnungsrecht, Nießbrauch) immer wieder die Frage, ob und inwieweit beim Umzug des Nießbrauchs- oder Wohnberechtigten in ein Pflegeheim statt des Nießbrauchsrechts oder Wohnrechts eine Geldzahlung als finanzielle Abgeltung vom Beschenkten verlangt werden kann. Mögliche Ansprüche werden regelmäßig vom Sozialhilfeträger geltend gemacht, der für die stationären Heimunterbringungskosten aufkommt. 
In den landesrechtlichen Regelungen zu Altenteilsverträgen (Leibgedinge) befindet sich meist eine Bestimmung (z.B. für NRW: Art. 96 EGBGB i.V.m. Art. 15 § 8 Pr. AGBGB), wonach eine Geldrente zu leisten ist, wenn der Altenteiler das Altenteilsrecht auf dem Grundstück aus unverschuldeten persönlichen Gründen dauernd nicht mehr ausüben kann, was bei Umzug in ein Pflegeheim grundsätzlich der Fall ist."

http://www.verband-wohneigentum.de/sg-haeverstaedt-boelhorst/on60953

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Meiner Ansicht nach lohnt es sich für Dich nicht. denn es gilt tatsächlich:

"Nach § 40a Abs.1 EStG kann bei kurzfristig beschäftigten Arbeitnehmern die Lohnsteuer unter Verzicht auf den Abruf von elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen mit einem Pauschsteuersatz von 25% erhoben werden, wenn

der Arbeitslohn täglich 72 € nicht übersteigt (gültig ab 01.01.2017; bis dahin waren es nur 68 €),

die Dauer der Beschäftigung 18 zusammenhängende Arbeitstage nicht übersteigt und der Stundenlohn höchstens 12 € beträgt (§ 40a Abs.4 EStG)."

Quelle:  http://www.lohn-info.de/gering_kurzfristige_beschaeftigung.html

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Du bist aufgrund der Hüft - OP krankgeschrieben und damit hat es sich. 

Wo kämen wir denn hin, wenn sich die Krankenkassen Befunde aus Berichten so zusammenstellen könnten wie sie es für richtig halten, um die Zeit der Krankengeldzahlung zu kürzen.

Wenn Dir schon einen Bescheid über die Zeitkürzung zugestellt wurde, solltest Du schnellstens Widerspruch dagegen einlegen, denn die Begründung der KK entbehrt jeder  Grundlage.

Momentan ist es eine Marotte vieler Krankenkassen, ihre Mitglieder mit fadenscheinigen Argumenten zu verunsichern und ans Geld gehen zu wollen.

Also: Ärmel aufkrempeln und wehren.

Viel Glück.

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Die Grundsicherung ist ein Zuschuss zum geringen Einkommen und kein Amt, das Dich zu irgend etwas zwingen will.

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Über diese Frage streiten sich die Gelehrten;-)

Lies mal:

https://www.ra-poeppel.de/wenn-der-tod-vor-der-abfindungszahlung-kommt-was-bleibt-fuer-die-erben/

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Wie kann ich am besten für eine automatische Gehaltserhöhung nach der Probezeit mehr anfragen?

Ich habe in Januar ein neuen Job angefangen für eine relativ kleine (200 Mitarbeiter weltweit) Firma, ich mag der Job und habe bis jetzt sehr positive Rückmeldung bekommen und gehe davon aus das ich übernommen werde. Leider bin ich sehr unzufrieden mit meinem Gehalt und merke dass mein Angebot nicht angemessen ist zu meine Qualifikation und vor allem, (bitte verzeihen Sie mir meiner Übermut), dass mein Profil quasi perfekt und vor allem selten ist in meinem Feld zB. eine hoch spezialisierte Bildung mit eine Kombination von 4 Sprachen die ich täglich nutze. Diese Job war eine neue Feld für mich und habe ein Berufsanfänger Gehalt akzeptiert weil ich gedacht habe das in in dem Feld wenig Erfahrung habe - jetzt merke ich dass ich sogar überqualifiziert bin. Auf jeden Fall hat mein Vertrag eine automatische Gehaltserhöhung von 40 auf 42 Tausend nach der Probezeit, was für mich letztendlich Monatlich Netto 200€ heißt und ich finde das einfach zu wenig, vor allem jetzt das ich merke wie ungeschickt mein Angebot überhaupt war. Jetzt ist die Frage ob ich direkt in der (vermutliche) Übernahme Mitarbeitergespräch was sagen soll oder ob ich noch ein bisschen warten soll? Ich habe auch eine interessante Stelle gesehen, vermutlich besser bezahlt, wäre es zu empfehlen mich drauf zu bewerben und damit mit mein jetziger Arbeitgeber besser verhandeln zu können? Eigentlich will ich nicht weg und selbst für ein besseres Angebot wurde ich wahrscheinlich nicht gehen, aber vielleicht lohnt es sich?

Wir haben auch ein paar Problemen mit Übersetzungsfirmen, ich möchte mich für meine Sprachkombinationen Zertifizieren lassen und damit Freelance und für mein Arbeitgeber arbeiten - wäre es eine gute Idee dass in der Übernahme Mitarbeitergespräch anzusprechen bzw. ob die mir die Zertifizierung zahlen können? Oder soll ich lieber noch warten?

Vielen Dank, Cris

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Eine Gehaltsnachverhandlung ist immer heikles Terrain und nur in wenigen Fällen wirklich gut und plausibel zu begründen.

Als Arbeitnehmer besteht Deine beste Option meist darin, dass Gehalt zunächst zu akzeptieren und im Job hervorragende Leistung zu zeigen, damit Deine Postion im Unternehmen gefestigt wird.

 So sieht der Arbeitgeber, dass Du nicht nur in der Probezeit gute Leistungen gebracht hast, damit es mit der Übernahme  klappt.

 Auf dieser Basis kannst Du schließlich neue Verhandlungen über eine Gehaltserhöhung beginnen.

Die Erfolgschancen stehen so bedeutend besser und der Arbeitgeber kann den Wunsch auch besser nachvollziehen.

Und vor allem: Erwähne bei den Verhandlungen niemals etwas von Überqualifikation, sondern bleibe bescheiden und frage den Arbeitgeber nach seiner Einschätzung Deiner Leistungen.

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Deine Freundin dem Jobcenter muss die Schwangerschaft unbedingt mitteilen, da sie dann nicht nur Anspruch auf eine eigene Wohnung, sondern auch auf Mehrbedarf hat.

Dein Einkommen wird zwar mit angerechnet, aber als Bedarfsgemeinschaft mit Kind steht Euch einiges zu.

Als kleine Hilfe habe ich Dir folgenden Artikel herausgesucht:

http://www.hartziv.org/mehrbedarf/schwangere.html

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Du solltest Dich einmal an die Online - Beratung der Caritas wenden, die Dir kostenlos Auskünfte erteilt, wie Du Dich gegen Schikanen des Jobcenters wehren kannst.

Den Link habe ich Dir herausgesucht:

https://www.caritas.de/hilfeundberatung/onlineberatung/onlineberatung

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Ich würde folgendermaßen vorgehen:

Erstmal alle Gläubiger auflisten und die offenen Beträge ermitteln. Dann Kopien des Bewilligungsbescheides des Sozialamtes fertigen und mit Anschreiben an die jeweiligen Gläubiger schicken.

 Das Anschreiben sollte in etwa folgenden Inhalt haben:

Veränderte Verhältnisse, der Betroffene bezieht nun Sozialhilfe, lebt in einer Pflegeeinrichtung und erhält lediglich ein Taschengeld  zur persönlichen Verfügung, von dem keine Schulden mehr bezahlt werden können. 

Die Schuld wird grundsätzlich anerkannt, die Raten müssen jedoch entweder ausgesetzt werden oder aber auf eine Minimum (bsp. 5,00 EUR monatlich) reduziert werden. I

n der Regel lassen sich die Gläubiger auf solche Miniraten ein, da sie sonst überhaupt kein Geld mehr sehen. 

Etwaige Zwangsvollstreckungsmaßnahmen laufen ohnehin ins Leere, da kein Geld vorhanden ist.

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Zum das Pferd einfach nicht von hinten auf. Tritt Deine Vollzeitstelle an, mach dann den Führerschein und lege Dir zum Schluss ein Auto zu.

So ist es eigentlich normal, wenn die finanziellen Möglichkeiten es nicht anders zulassen.

Möchten und können sind zwei Paar verschiedene Schuhe.

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Sie muss den gleichen Weg gehen, den sie schon einmal gegangen ist. 

Antrag ausfüllen, Einkommen und Ausgaben ehrlich  offen legen und den Bewilligungs - oder Ablehnungsbescheid abwarten.

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Man kann bis zu  vier Jahren rückwirkend die zuviel gezahlten Leistungen erstattet bekommen. Allerdings nur mit Original - Quittungen. 

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Solange die zulässigen 450 € nicht überschritten werden, kann er das.

Auch geringfügig Beschäftigte, also Arbeitnehmer mit einem 450€-Minijob oder einem 50-Tage-Job, können ihren Arbeitgeber dazu veranlassen, einen Teil ihres Netto-Gehalts als Vermögenswirksame Leistungen  auf einen entsprechenden VL-Vertrag zu überweisen. 

Der Arbeitgeber eines Minijobbers kann seinem Arbeitnehmer auch  einen Beitrag zu den VL zahlen. Dein Gehalt darf plus VL  die 450€-Grenze nicht überschreiten. 

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Um ganz sicher zu gehen, dass keine Zwischenlandung durchgeführt wird, hättest Du statt einem Direktflug einen Nonstopflug buchen müssen.

 Nur bei einem Nonstop-Flug zieht eine Zwischenlandung in den meisten Fällen rechtliche Konsequenzen nach sich. Sie muss nur dann entschädigungslos akzeptiert werden, wenn sie auf sogenannte außergewöhnliche Umstände zurückgeht.

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Leichte Schäden sind mit dem Reparaturset wunderbar zu beheben) Eigene Erfahrung )

Sonst einfach mal nachsehen, ob die hoffentlich vorhandene Haftpflichtversicherung die Klausel enthält, dass gemietete Teile im Vertrag eingeschlossen sind.

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Schwiegersöhne sind nicht erbberechtigt. Sie sind lediglich mit einem Kind des Erblassers verheiratet und gehören daher zur angeheirateten Verwandtschaft. 

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Du brauchst dem Gerichtsvollzieher nichts weiter zusagen, als dass Du nicht in der Lage bist zu zahlen. Er sieht auch auf Anhieb, ob Bei Dir etwas zu pfänden ist, oder nicht.

Gerichtsvollzieher zu sein ist nicht gleichbedeutend mit Unmenschlichkeit. Du wirst vernünftig mit ihm reden können und er sagt Dir, was weiterhin auf Dich zukommt.

Schlimmstenfalls musst Du eine eidesstattliche Erklärung abgeben, denn wie Gänseliesel schon schreibt - wo nichts ist, kann man nichts holen.

Also: Augen zu und durch; es wird nicht so schlimm wie Du denkst, solange Du ehrlich und freundlich ihm gegenüber bist.

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Die Nachzahlung wird oft erst mit dem Kostenträger verrechnet, den Du eventuell in Anspruch nehmen musstest.

Ist dem so, kann es etwas dauern. Falls nicht, wird auch zwischen zwei Renten gezahlt.

Wie lange das dauert, kann Dir von uns niemand sagen

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Es gibt bei der Rentenversicherung ein Servicetelefon, dass Dir Deine Frage kompetent beantworten wird.

Ruf einfach mal an:

Service-Telefon 0800 1000 4800.

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So wie ich Deine Frage verstehe, möchtest Du wissen, ob jemand anderer, der im Bezug von Grundsicherung steht, im Besitz eines Motorrollers sein darf.

Solltest Du aus welchen Gründen auch immer vorhaben, dieses zu unterbinden, dann vergiss es ganz schnell wieder. Solange die anlaufenden Kosten aus der Grundsicherung gezahlt werden können, darf man!

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