Hallo zusammen,
ich habe vor gut zwei Jahren ein Forward-Darlehen über 166.000€ abgeschlossen, dass Ende 2016 den derzeitigen Immobilienkredit ablösen soll.
Angesichts der seitdem gefallenen Zinsen möchte ich diesen Kredit nun nicht abrufen, sondern einen neuen zu günstigeren Konditionen abschließen. Daher habe ich bei der Bank die Höhe der Nichtabnahmeentschädigung angefragt.
Diese schrieb mir nun, dass sie ausnahmsweise eine Nichtabnahme zulassen würde, die Höhe der Nichtabnahmeentschädigung würde sie aber erst nennen, sobald ich den Vertrag verbindlich zurückziehe.
Das ist für mich natürlich sehr unschön, denn nun müsste ich kündigen, ohne die konkrete Summe zu wissen....nachher sind es 50.000€ und ein Wechsel würde mich teuer zu stehen kommen.
Meine Frage ist nun: darf die Bank das überhaupt, also die Summe im Vorfeld nicht nennen?
Und: gibt es eine (gesetzliche) Maximalsumme, die die Nichtabnahmeentschädigung betragen darf? (Natürlich anteilig von der Darlehenssumme).
Danke im Voraus,
Patrick