Änderung der Nutzungsart während Immobilienfinanzierung

4 Antworten

Die Frage ist leichter gestellt als beantwortet: Vom Sicherungszweck her gesehen entsteht der Bank kein Nachteil, im Gegenteil, durch die höhere Mieteinnahme ist die Absicherung sogar noch besser. Allerdings ist natürlich die Frage, ob die Darlehen zur Finanzierung selbstgenutzten Wohnraums vergeben wurden und ich denke da an das Kfw-Darlehen. Schau besser mal in die Vertragsunterlagen.

Das entsprechende KfW-Programm hat die Nummer 151. Und so wie ich das lese ist es unerheblich ob das Darlehen für selbstgenutztes oder vermietetetes Immobilieneigentum verwendet wird. In den Bedingungen des Bankvertrages steht allerdings drin, dass die Bank vom Vertrag zurücktreten kann wenn "wesentliche Angaben, die zur Erlangung des Darlehens gemacht worden sind, (sich) als unrichtig oder unvollständig erweisen". Ist halt die Frage ob dies wesentliche Angaben sind?

0

mck: Gegenfrage: Welche (überzeugende) Argumente willst du anführen, wenn deine Bank über kurz oder lang als Ergebnis der alljährlichen Sicherheiten Prüfung von dir wissen möchte, aus welchem Grund du ihr die Änderungen der Objektnutzung und deiner Anschrift vorenthalten hast?

Den Verwendungszweck der KfW-Mittel hast du geprüft. Die Vollvermietung erhöht den Ertrag und damit den Sicherheitswert des Beleihungsobjekts und die Mitteilung über die Änderung deiner Anschrift dürfte doch eine Selbstverständlichkeit sein, oder soll etwa die Bank beim Einwohnermeldeamt recherieren?

Solange Du nicht Vertragsbedingungen verletzt, ist das alles ok.

Die Bank ist glücklich, wenn die Sicherungsleistung und die laufende Bedienung der Raten des Darlehens weiterhin stimmen.

Sofern also nicht das KfW-Darlehen nur für eigengenutzte Wohnimmobilien gilt, gibt es keine Probleme.

Auch die Nutzungsart ändert sich nicht. Eine solche wäre beispielsweise die Änderung von Wohnimmobilie in Gewerbeimmobilie oder der Abriss des Hauses und der Bau eines Parkhauses.

Solange die Kreditvergaben nicht unmittelbar und ausschließlich an die bei Antragstellung angegebene Nutzung gebunden wurde ( siehe Kreditzusagen ), halte auch ich die Änderung für unproblematisch. Würde die Bank sich schlechter stellen und damit ein erhöhtes Kreditrisiko eingehen sähe es anders aus. Auf jeden Fall erhöht sich die Kapitaldienstfähigkeit des Beleihungsobjektes. Wie sich die Änderung auf die Gesamtbelastung auswirkt, kann nicht beurteilt werden, da die neuen Kosten ( z. B. für Miete ) nicht bekannt sind. Insofern würde ich den Kontakt zu Bank suchen.