Finanzierungskredit f. Wohnung abbezahlt, kein Steuervorteil mehr, kostenlose Vermietung möglich?

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Als Kapitalanleger (Vermieter) kann man die vermietet Wohnung abschreiben: auf 50Jahre heweils liniear 2% p.a.

Dies ist jedoch nur möglich, sofern keine Verbilligte Miete vereinbart ist, da ansonsten das Finanzamt zurecht die Finanzanlage als Privatvergnügen sieht ;)

Also Miete auf mindetens 75% der ortsüblichen Miete festlegen, und die Kosten für die Wohnung (Zinsen, Abschreibungen, Versicherungen..) können abgezogen werden also steuerlich geltend gemacht werden.

ABER: Er muss natürlich die Einnahmen (so oder so) auch versteuern....

linksaussen  20.10.2010, 15:11

die Frage hab ich aber anders verstanden- es ging doch darum, ob noch Miete verlangt werden muß. wo keine Einnahmen, keine Versteuerung der Erträge, oder?

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MadRampage  20.10.2010, 16:18
@linksaussen

Wenn absichtlich keine Einnahmen erzielt werden, so sind natürlich keine Einnahmen zu versteuern vorhanden.

Aber es kann dann auch keine Steuer mehr gespart werden (bis auf die Steuer aus Überschüssen aus V+V, weil keine Überschüsse erzielt werden), also es können weder Instanthaltungs noch Modernisierungskosten abgesetzt werden, ebensowenig die Abschreibung.

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