Mieter zahlt Miete, abweichend vom Mietvertrag, da nachträglich mündlich vereinbart! Was gilt?

2 Antworten

Wenn die geringeren Zahlungen über Jahre akzeptiert werden, ohne das es dafür Mahnungen, oder einen sonstigen Schriftverkehr gibt, dann kann man wohl davon ausgehen, das es im gegenseitigen einvernehmen war.

Die Erben würden mit Nachforderungen scheitern.

Was ich mir allerdings vorstellen könnte ist, das die Staffelmiete im Verhältnis der schriftlich vereinbarten zur Mündlich vereinbarten Miete eingefordert wird.

Beispiel:

schr.Vertrag

  1. Jahr 1.000,-
  2. Jahr 1.100,-
  3. Jahr 1.200,-

usw.

effetiv gezahlt (wg. Mietebund)

  1. Jahr 800,- usw.

dann könnten, falls die Zahlungen noch nciht solange weiterliefen, die Erben auf die Idee ommen, das die Staffelmiete einfach mit einem "20 % Rabatt" durchzuführen ist.

Noch gilt: Verträge sind einzuhalten, wie sie geschlossen worden sind. Die Wirksamkeit mündlicher Änderung sollte man schriftlich in einer Vertragsänderung fixieren.

Gibt es überhaupt Zeugen für solche mündlichen Zusagen ? Vermutlich sind sie vor Gericht nicht beweisbar.