Wie wird der Mietpreis einer Dachschräge berechnet?

2 Antworten

Drei Fragen und mindestens drei Antworten:

Wie wird der Mietpreis einer Dachschräge berechnet?

Für die Dachschräge wird kein gesonderter Mietpreis berechnet, sondern lediglich die Grundfläche unter dieser Schrägen wird im Rahmen der Höhe dieser Schräge über der Grundfläche gar nicht, anteilig mit 50 % oder voll als Wohnfläche berechnet. Details siehe bei Primus.

Bei einer Dachwohnung kann man nicht den gesamten Boden als Wohnfläche zählen oder?

Je nach Gegebenheit kann der gesamte Boden auch als Wohnfläche zählen, z. B. wenn die Kniestockhöhe bei 200 cm beginnt; allerdings ein sehr seltener Fall. Und Flächen mit einer Höhe von unter 100 cm, die gar nicht zur Wohnfläche zählen, sind auch sehr selten, aber durchaus praktisch als geschickt nutzbarer Stauraum.

Unter der Schräge kann man ja nicht alles machen, was man in einer “normalen” Wohnung machen könnte. Wie wird das dann berechnet?

Der Vermieter kann als Preis beinahe berechnen, was er will (hier bremst aber der Wucherbegriff!). Nur bei der Wohnflächenberechnung ist er durch die Wohnflächenverordnung gebremst. Wenn Du unter der Schräge nicht alles machen kannst, was Du gerne möchtest, dann nimmst Du diese Wohnung nicht. Wenn Du Dich mit Deinen Möbeln anpassen mußt, dann stellst Du die Anpassungskosten (für Deine neuen Möbel) dem gefragten Mietpreis für die Dachschrägenwohnung gegenüber und überlegst, ob sie sich lohnt. Manchmal verzichtet man auch auf ein altes Möbelstück, weil die Wohnung andere Vorteile hat.

Im Rahmen der Wohnflächenverordnung werden Dachschrägen nicht zu 100%, wie nach DIN-Norm 277berechnet.

. Nach der Wohnflächenverordnung zählen nur Flächen mit einer Raumhöhe von mehr als 2m zu 100% zur Wohnfläche.

Flächen mit einer Raumhöhe zwischen 1m und 2m werden zu 50% berücksichtigt und Flächen mit einer Höhe von unter 1m werden gar nicht zugerechnet.

Franzl0503  24.08.2013, 13:02

Primus: Ich darf ergänzen, obwohl danach nicht gefragt ist:

Gehören ausschließlich zu dem Wohnraum Balkone, Loggien, Dachgärten oder gedeckte Freisitze, so können deren Grundflächen zur Ermittlung der Wohnfläche bis zur Hälfte angerechnet werden (nach DIN 283 zu einem Viertel).

1