Welches Baujahr ist ausschlaggebend?

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Der Mietspiegel ist hier entscheidend. Das Baujahr des Gebäudes ist sekundär. Der Mietspiegel ist in Kategorien eingeteilt, ob z.B. eine Wohnung etwas besonderes hat. Kauf dir für ca. 2,50 EUR den Mietspiegel im Rathaus, dann kann man selber nachschauen, in welche Kategorie deine Wohnung eingestuft ist und notfalls Widerspruch bei Mieterhöhung einlegen. Dieses Jahr sollten wir auch teilnehmen an einer Mieterhöhung. Nach dem Kauf des Mietspiegels stellte ich fest, dass unser Haus nicht in einer guten Lage, sondern in einer mittleren Lage liegt. Die Mieterhöhung wurde deshalb zurückgenommen.

es gabe eine Änderung so weit mir bekannt 2009 darin wurde die Bezugsfertigkeit als Baualtersklasse genommen.

Sollte es sich nicht um eine Sanierung sondern um eine wirklich neue Wohnung handeln dürfte das Jahr 1993 gelten.

Ja der Vermieter muß die Mieterhöhung schriftlich vornehmen und du mußt zustimmen. Wenn du das nicht tust ist er gezwungen das gerichtlich durchzusetzen. Wobei dann genau geprüft wird ob die Mieterhöhung rechtens oder nicht rechtens ist.

Dein Vermieter richtet sich bei der Mieterhöhung nach den einschlägigen Pparagraphen des BGB, das ist also rechtens und 1993 scheint auch in Ordnung zu sein.

Mehr kann man nicht sagen, da muss man die vertraglichen Details kennen und das wäre auch eine Rechtsberatung.

Jetzt stellst Du uns die Eine-Million-Dollar-Frage: Jeder Mietspiegel hat eine ausführliche Erläuterung. Dort sind immer Anmerkungen zur Einstufung gemacht. Mir ist bekannt, dass die in den einzelnen Mietspiegeln sehr unterschiedlich ist.

Ohne Kenntnis der Stadt, in der Du lebst, kann Dir hier keiner eine Anwort geben. Da Mietspiegel in den allerwenigsten Fällen im Internet veröffentlicht sind (weil die ausgebenden Stellen auch was dran verdienen wollen..) wäre außerdem die Mitteilung des vollständigen Wortlauts erforderlich.

Ich kann Dir die Frage daher nur für die Stadt beantworten, in der ich lebe: Hier gilt bei Ausbau von Häusern immer das Baujahr, das die Wohnungen haben und zwar unabhängig vom Baujahr des übrigen Hauses. Hier bei mir also wäre Baujahr 1993 richtige Einstufung.

Ob der Vermieter Dir das schicken darf? Er darf Dir alles schicken, die Frage ist nur, ob Du auch allem zustimmen mußt. Auch diese Frage kann Dir hier keiner beantworten: Wenn die Wohnung richtig eingestuft worden ist in den Mietspiegel (Baujahr 1993, richtige Wohnungsgröße, richtige Ausstattung, mitllere Wohnlage etc) und die allgemeinen Voraussetzungen für eine Mieterhöhung (Einhaltung der Wartefrist und Beachtung der Kappungsgrenze gem § 558 BGB) beachtet wurden, hat Dein Vermieter einen ggf einklagbaren Anspruch auf Zustimmung zur Mieterhöhung.