Wie wird die Wohnfläche in einer Mansardenwohnung berechnet?

2 Antworten

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sieh dich doch bitte mal unter folgendem link um:

Wohnflächenverordnung (WoFlV). Diese Verordnung basiert auf den § 42?44 der II. Berechnungsverordnung ( II. BV) und löste diese damit ab. Für ältere Mietverträge gelten weiterhin die alten Bestimmungen der II. BV.

Folgende wichtigen Unterschiede der II.BV und der Wohnflächenverordnung bestehen :

http://www.aufmassprofis.de/wohnflaechenverordnung-woflv.php