AFA für ersteigerte Eigentumswohnung - wie berechnen?

2 Antworten

Auszug aus dem Urteil: BFH/1985-01-15/IX-R-81_83

e) Für die Ermittlung der anteiligen Verkehrswerte ist der Zeitpunkt der Anschaffung der Eigentumswohnung der maßgebliche Stichtag. Denn der aufzuteilende Gesamtkaufpreis beruht auf den einzelnen preisbildenden Umständen im Zeitpunkt des Abschlusses des Kaufgeschäfts. Das Urteil des I. Senats in BFHE 137, 175, BStBl II 1983, 130 zur Ermittlung des anteiligen Buchwerts einer veräußerten Teilfläche eines zum Betriebsvermögen gehörenden Grundstücks steht hierzu nicht in Widerspruch. Denn auch der I. Senat hält dort für die Aufteilung der Grundstücksteile nach dem Verhältnis der Teilwerte den Zeitpunkt für maßgeblich, zu dem das bisherige Gesamtgrundstück zuletzt Gegenstand eines Anschaffungsgeschäfts gewesen ist.

Also kann man weder einfach nach dem %-Wert aus dem Gutachten gehen, noch einfach den Bodenrichtwert ansetzen, noch nach der Restwertmethode (Gesamtkaufpreis-Bodenwert= Gebäudewert) vorgehen.

Allerdingswird wohl, mangels anderer Angaben das Gutachten für die Versteigerung eine wichtige Basis bei der Berechnung sein.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986