Muss ich den gesamten Parkettbodenaustausch zahlen?
Hallo.
Meine Waschmaschine ist ausgelaufen bei einem neuen Boden (höchstens 2 Jahre alt, wenn überhaupt). Es ist an ca. 3 Bereichen vom Parkettboden ein Wasserschaden entstanden. Normalerweise könnte man da einen kleinen Bereich austauschen und dann wäre es repariert. „Allerdings werden diese Parkettböden nicht mehr hergestellt vom Hersteller, da er die dazu benötigte Rohware nicht mehr aus der Ukraine bekommt.“ - Aussage vom Fachmann. Also muss der GESAMTE Boden ausgewechselt werden.
Muss ich für den gesamten Boden aufkommen? Ich kann doch auch nichts dafür, dass der Vermieter sich einen Boden ausgesucht hat, der jetzt nicht mehr produziert wird und somit gibt es keine Austausch Parkett-Fliesen mehr. Der Schaden beläuft sich doch nur auf einen sehr kleinen Bereich von der Wohnung.
Laut Fachmann wäre es alternativ möglich, dass man nur bis zu einem bestimmten Teil den Boden mit neuem Parkett wechselt, aber das würde nicht schön aussehen und der Vermieter würde das bestimmt nicht wollen.
2 Antworten
Wende Dich an Deine Privathaftpflichtversicherung - die wird dem Vermieter mitteilen, in welchem Umfang sie Reparaturkosten übernimmt. Und darüber hinaus, kann dann der Vermieter keine weiteren Ansprüche stellen.
Hatte ich zum Zeitpunkt des Schadens leider keine… daher die Frage :) ich bin bereit selbst zu zahlen, aber auch nur soviel, wie ich muss.
Welche Ansprüche darf der Vermieter zum Beispiel nicht stellen?
Du suchst doch hoffentlich hier nicht Rechtssicherheit bei einer Frage zu der 2 Juristen 3 Meinungen haben können?
Fangen wir mal mit einen Vergleich an: Du brennst aus Versehen ein Zigarettenloch in den linken Ärmel einer teuren Anzugjacke. Leider wird der Stoff nicht mehr produziert. Den gibt es nur noch in grün statt in blau. Hättest Du dann Zweifel, dass Du den Zeitwert der gesamten Jacke ersetzen mußt? Oder würdest Du sagen: Einfach austauschen. Merkt doch keiner, wenn er farbenblind ist.
So ähnlich ist aber nun auch mit dem Parkett. Kein Eigentümer muss sich bieten lassen, dass das Auge des Betrachters durch 2 unterschiedliche Parkettsorten beleidigt wird.
Dafür, dass das vorhandene Parkett wegen des Ukrainekriegs nicht mehr hergestellt wird kann der Vermieter ja nun wirklich nichts.
Grundsätzlich sehe ich den Anspruch auf Erneuerung des gesamten Parketts für begründet.
Allerdings wäre der Vermieter in der Pflicht zunächst einmal bei diversen Anbietern Ausschau nach Restposten zu halten. Vielleicht gibt es das vorhandene Parkett doch noch irgendwo.
Und ein Abzug neu für alt ist ohnehin vorzunehmen.
ich kenne mich absolut nicht aus, aber fragen hat noch nie geschadet.
der letzte Teil der Antwort war allerdings tatsächlich hilfreich, danke dafür.