Ab wann wird das Wohnförderkonto geführt?

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo, das können Sie eigentlich selbst relativ schnell selbst googeln. http://www.wohnriester-eigenheimrente.de/besteuerung/wohnfoerderkonto/Wohnfoerderkonto.html Hier steht alles zum Wohnförderkonto. Seit der letzten Änderung des "Eigenheimrentengesetzes" wird das Wohnförderkonto allerdings nur noch mit 1 % p.a. verzinst.

Zum letzten Teil, selbstverständlich können Sie nach "Ablauf" einer riestergeförderten Finanzierung einen neuen Vertrag abschließen. Das Wohnförderkonto ist aber hiervon nicht betroffen.

Danke für den Link. Es wird ja soviel im Netz über solche Themen geschrieben was nicht immer komplett richtig ist. Da steht indertat: "Wird ein Bauspar-Kombikredit aufgenommen, gelten die vom Zulageberechtigten geleisteten Bausparbeiträge bereits im Zeitpunkt der Zahlung als Tilgungsleistungen. Diese Beträge und die darauf gewährten Zulagen und Erträge sind allerdings erst dann in das Wohnförderkonto einzustellen, wenn die Tilgung des Vorausdarlehens beginnt."

Wann wurde dann die Änderung des Eigenheimrentengesetzes durchgeführt? Ich kann diese 1% nirgendwo finden....?

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@Machden

z.B. AltvVerbG, Artikel 1 (Änderung des EStG), 9. (Änderung des § 92), b

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