Wann bekomme ich mein Lohn?

3 Antworten

"Die Vergütung wird jeweils am am letzten Bankarbeitstag des Monats, der auf den Monat folgt, in dem die Arbeitsleistung erbracht wurde, zur Auszahlung fällig."

Danach währe ja dein Aprillohn ja erst Ende Mai Fällig. Zu Spät, das ist nicht rechtens.

Eine Lohnzahlung hat spätestens am 15. des Folgemonats zu erfolgen, spätere Lohnzahlungen sind mittlerweile Gerichtlich gekippt, bzw müssen dann wenigstens 80% deines zu erwartenden Lohnes vor dem 15 des Folgemonats.

Was deinen Märzlohn betrifft, ist es tatsächlich so, das wenn man mitendrinn anfängt der erste Lohn erst mit dem ersten vollen Lohn kommt, aber auch hier hast du ein Recht auf einen Vorschuß, wenn es nicht anders geht.

Die Vergütung wird = Der Arbeitslohn wird

jeweils am am letzten Bankarbeitstag = jeweils am letzten Tag, der kein Samstag, Sonntag oder Feiertag ist

des Monats = hier: des April

der auf den Monat folgt, in dem die Arbeitsleistung erbracht wurde = hier: März

zur Auszahlung fällig = überwiesen.

Warum fragst Du nicht einmal Deine Kollegen, Deinen Chef oder das Lohnbüro, wann in diesem Unternehmen üblicherweise die Lohnzahlung des Vormonats erfolgt.

Diverse Unternehmen bezahlen diesen Lohn bedauerlicherweise erst zum 15. des Folgemonats oder gar noch später aus.

Allerdings am 24. des Folgemonats würde ich nachhaken, was da u.U. schief läuft.

"Die Vergütung wird jeweils am am letzten Bankarbeitstag des Monats, der auf den Monat folgt, in dem die Arbeitsleistung erbracht wurde, zur Auszahlung fällig."

Diesen Passus habe ich erst jetzt wahrgenommen - Dein AG ist "unverschämt", dass er seinen Arbeitnehmern den Lohn so unverhältnismäßig lange vorenthält und sich so wirtschaftliche Vorteile verschafft.

Die Klausel bedeutet Dein AG bezahlt z.B. Dein Märzgehalt erst per Ende April aus und folgend das Aprilgehalt erst Ende Mai ...... usw.