Spekulationssteuer fällig obwohl Angehöriger mietfrei wohnt?

2 Antworten

Mietfrei wohnen lassen ist nicht vermieten.

Soweit ich erinnere zählt die Überlassung an die kindergeldberechtigte Tochter zur Selbstnutzung.

Annschee 
Fragesteller
 22.07.2018, 16:04

Danke für die fixe Antwort! Dem Eigentümer wurde gesagt, dass die Spekulationssteuer anfallen würde. Daher die Verwirrung.

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correct  22.07.2018, 16:06
@Annschee

Der Eigentümer sollte sich vom Stammtisch fernhalten -

diese Steuer gibt es nämlich gar nicht.

Sie würde also so oder so nicht anfallen.

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Andri123  22.07.2018, 16:16
@Annschee

Wenn der Eigentümer seit April 2016 keinen Anspruch auf den Kinderfreibetrag bzw. Kindergeld für die Tochter mehr hatte (nach Abschluß ihrer Ausbildung), ist der Veräußerungsgewinn ja auch zu versteuern.

Denn dann kann für das Verkaufsjahr 2019 und die beiden vorangegangenen Jahre 2017 und 2018 nicht von einer Eigennutzung durch Überlassung an ein Kind im Sinne des § 32 EStG ausgegangen werden.

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Annschee 
Fragesteller
 22.07.2018, 16:31
@Andri123

Die Tochter hat aber zu dem Zeitpunkt drei Jahre darin mietfrei gelebt und der Vater hat Kindergeld bezogen. Demnach ist die Steuer doch nichtig? Die Tochter wohnt auch aktuell noch mietfrei in der Wohnung.

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Annschee 
Fragesteller
 22.07.2018, 16:34
@correct

Woher bist du dir so sicher dass es die nicht gibt? Kannst du das belegen? Wäre natürlich umso schöner :)

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Andri123  22.07.2018, 16:55
@Annschee

Die Spekulationssteuer gibt es ebensowenig wie die GEZ. Es heißt beides inzwischen anders, und trotzdem weiß jeder, was gemeint ist.

Für Dich gilt §23 EStG. Einkommensteuer auf Veräußerungsgewinn.

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correct  22.07.2018, 17:13
@Andri123

Die Spekulationsteuer hat es noch nie gegeben.

Den § 23 jedoch schon.

Manche Märchen halten sich noch länger als die Sache mit dem Spinat und dem Eisen.

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Bis Ende März galt die kostenfreie Überlassung an die Tochter als Eigennutzung.

Ab April war es dann eben keine Eigennutzung mehr.

Damit gilt dann somit die 10 Jahresfrist, um die Einkommensteuer zu sparen.

Wir hatten eine fast gleich lautende Frage heute schon mal.

Wenn der Eigentümer die Wohnung an seine Tochter verkauft ohne einen bedeutenden Gewinn zu machen, kostet das ja kaum Steuer.

Die Tochter wohnt selbst drin und hat dann die Wohnung zwischen Erwerb und Veräußerung ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken genutzt und muss keine Einkommensteuer zahlen.

Kleiner Hinweis:

Es gibt kein Spekulationssteuergesetz und damit auch keine Spekulationssteuer.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Annschee 
Fragesteller
 22.07.2018, 17:13

Danke für die Antwort!

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Andri123  22.07.2018, 18:01

Ich hab mich ja vorhin schon gefragt, wie so etwas laufen kann, wenn eine mittellose Tochter ihrem Vater eine ETW abkauft, ohne Geld zu haben. Wird ein FA da nicht hellhörig und prüft auf Gestaltungsmißbrauch? Prüft evtl. konkrete Zahlungen? Oder "glaubt" an ein Darlehen des Vaters, dass eben erst nach Verkauf der Wohnung zurückgezahlt wird? Ich kann mir das alles so gar nicht vorstellen. Aber ich bin ja auch keine Steuerberaterin.

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correct  22.07.2018, 22:10
@Andri123

Da hast Du vollkommen recht.

Nur im vorliegenden Fall sehe ich keinen Verkauf an die Tochter.

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topbaugutachter  23.07.2018, 09:22
@Andri123

Der (neue) EIgentümer muss dann aber noch ein paar Jahre drin Wohnen um das Steuerfrei zu verkaufen. Und beim Verkauf an die Tocher fallen auch Steuern an. Und das man die erst billig an die Tocher und die dann teuer weiterverkauft - wird das FIamt bemerken und nachprüfen.

Lohnt sich der Aufwand ?

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wfwbinder  23.07.2018, 11:20
@topbaugutachter

Warum muss der neue Eigentümer ein paar Jahre darin wohnen?

Ausgenommen sind Wirtschaftsgüter, die im Zeitraum zwischen Anschaffung oder Fertigstellung und Veräußerung ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken oder im Jahr der Veräußerung und in den beiden vorangegangenen Jahren zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurden;

Das mit dem Jahr der Veräußerung und den zwei davorliegenden Jahren ist der Ersatztatbestand.

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wfwbinder  24.07.2018, 10:54
@topbaugutachter

Der Focus Redakteur, der das verbrochen hat, sollte lieber vorher einen Steuerexperten von FocusMoney, oder falls die dort keinen haben, einen Steuerberater gefragt haben.

Es fehtl völlig der Fall, das einer eine Wohnimmobilie kauft, sie nach kauf selbst bezieht und dann, nach beliebiger Zeit und seien es nur zwei Monate, wieder verkauft. Es ist Einkommensteuerfrei, weil zwischen Kauf und Verkauf nur für eigene Wohnzwecke genutzt.

Aus Steuerlinks: http://www.steuerlinks.de/steuerlexikon/lexikon/spekulationsgeschft-immobilien.html

Ausnahmen für zu eigenen Wohnzwecken genutzten Immobilien

Für zu eigenen Wohnzwecken genutzte Immobilien sieht § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 3 EStGunter bestimmten Voraussetzungen eine Ausnahme von der Besteuerung eventueller Überschüsse bei Veräußerung innerhalb der Spekulationsfrist vor. Trotz Anschaffung und Veräußerung innerhalb von 10 Jahren liegen daher keine Spekulationseinkünfte vor, wenn ein Gebäude

  • zwischen Anschaffung/Fertigstellung und Veräußerung ausschließlich für eigene Wohnzwecke des Steuerpflichtigen oder
  • im Jahr der Veräußerung und den beiden vorangegangenen Jahren ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken

genutzt worden ist.

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