Der Stiefvater hat nicht von der Mutter geerbt?

Den Wert des Hauses berechnet Euch ein Gutachter (nicht kostenlos).

Ihr würdet Eure Hausanteile an den Stiefvater verkaufen - dafür müsst Ihr alle zum Notar. Natürlich kann auch nur ein Geschwister diesen Schritt gehen - oder selbst von einem Miteigentümer kaufen.

...zur Antwort

In gesetzlicher Erbfolge? Die Erben des Stiefvaters - wenn er keine Kinder hat, sind das erst seine Eltern, wenn die bereits verstorben sind, seine Geschwister, wenn diese bereits verstorben sind, seine Nichten und Neffen usw.

Wenn er ein Testament hinterlässt - die darin eingesetzten Erben. Wenn er keine Kinder hat und zum Zeitpunkt seines Todes seine Eltern noch leben, aber nicht Erben werden, haben diese einen Pflichtteilsanspruch.

Hat Deine Mutter ein Testament hinterlassen - oder warum ist der Stiefvater nicht Mitglied der Erbengemeinschaft nach ihrem Tod geworden?

...zur Antwort

Ausbildungsplätze werden doch in der Regel nicht in den letzten paar Wochen vor Ausbildungsbeginn, sondern ein Jahr früher vergeben?

Es sind noch viele Plätze unbesetzt und Du wirst sicher etwas finden können - mit der Suche solltest Du aber JETZT SOFORT beginnen und Dich mit der Agentur für Arbeit sofort in Verbindung setzen.

Und: Du schreibst nur, dass Du seit zwei Monaten dort arbeitest. Vorher hast Du aber schon auch irgendwo sozialversicherungspflichtig gearbeitet, so dass auch ein Anspruch auf ALG besteht?

...zur Antwort

Wenn Du ein Abo hast, hast Du einen Vertrag geschlossen. Der löst sich nicht in Luft auf, in dem Du den vereinbarten Zahlungsweg sperrst. Verträge sind nun mal grundsätzlich einzuhalten, und um sie zu beenden, muss man sie kündigen. Wenn man der Meinung ist, keinen Vertrag geschlossen zu haben: der Drittanbieter ist offenbar der Meinung, dass man genau das doch getan hat. Der wird also früher oder später versuchen, an sein Geld zu kommen, und wenn er Recht haben sollte, dann wird es mit Sicherheit teurer.

Zur eigentlichen Frage: Die ist nicht beantwortbar, denn Du nennst kein einziges Datum.

...zur Antwort

Mir ist kein einziger Zusammenhang bekannt, in dem man an das BZSt Geld überweisen müsste - die wollen nicht nur scheinbar keine Kohle. Worum soll es denn hier gehen? Offenbar ja nicht um "One-Stop-Shop, Nicht EU-Regelung und VAT on e-Services" , denn die dafür zu verwenden Kontoverbindumg kennst Du ja schon.

...zur Antwort

In welchem Zusammenhang sind die Vermessungskosten denn angefallen? in den Fällen, die mir spontan einfallen, sähe ich höchstens einen Ansatz bei den abzuschreibenden Anschaffungs- oder Herstellungskosten.

...zur Antwort

"eine Vollstreckungsankündigung vom Finanzamt erhalten in der meine Steuern für 2021 und 2022 geschätzt wurden."

Nein. Du hast Schätzungsbescheide bekommen, auf diese und die folgenden Mahnungen nicht reagiert und dann eine Vollstreckungsankündigung erhalten.

In der Vollstreckungsankündigung wird nicht geschätzt, das passiert lange vorher.

...zur Antwort

Online auf Freundeskonto überweisen und sich dann in bar geben lassen

Am Bankachslter Geld abheben

Paypal

Amazon Pay

Apple Pay

Wepay (...)

Kreditkarte

...zur Antwort

Die Praxis kommt halt recht kurz - 3 Jahre nur Theorie, nur Elfenbeinturm, und dann ein halbes Jährchen Praktikum.

Was verstehst Du denn unter "vereinfachten Bedingungen um sehr gut zu werden"? Sowas gibt es doch nicht. Du könntest halt nach nur 2 Jahren Praxis die Steuerberaterprüfung ablegen - die aber natürlich dieselbe Prüfung ist wie die für die Kandidaten mit Lehre und Fortbildung zum Steuerfachassistenten oder Bilanzbuchhalter oder Studium zum Finanzwirt oder mit 10 Jahren Berufspraxis oder oder, und die als eine der schwersten Prüfungen gilt, die man in D ablegen kann, mit Durchfallquoten um die 50 %.

In meiner Prüfung damals - vor allem im mündlichen Teil - hat mir mein Praxiswissen um einiges mehr geholfen als all die Theorie aus dem Lehrgang - schlicht, weil die Prüfungsgruppe mehrfach nach pragmatischen Lösungen gefragt wurde, die für mich Alltag waren, die die beiden Volljuristen in der Gruppe mangels Praxis gar nicht kennen konnten (und die dann auch beide leider nicht bestanden haben). Aber natürlich ist das ein paar Jährchen her und war auch damals nicht in jeder mündlichen Prüfung der Fall.

Ich halte das duale Studium immer noch für den besseren Weg - aber das möchtest Du ja nicht.

Was mir übrigens im Studienplan komplett fehlt, obwohl da was von Accounting steht, ist Buchhaltung. Da sollte man als Steuerberater schon Ahnung von haben.

...zur Antwort

Ja was dachtest Du denn, was so ein Fahrgeschäft kostet? Was glaubst Du denn, was medizinisches Gerät kostet oder ein Mähdrescher?

Du erscheint sehr naiv - wie alt bist Du?

...zur Antwort

Diesen Studiengang kann man auch dual studieren - da hat man gleichzeitig die Ausbildung zum Steuerfachangestellten. Informationen erhältst Du auf den Websites oder direkt bei den Steuerberaterkammern.

...zur Antwort

1. Welche anderen Länder genau sollen das sein?

2. In welchem Kaufhaus sind die Toiletten nicht funktionsfähig?

3. In welcher Hinsicht ist das eine Finanzfrage?

...zur Antwort

Sollen wir die Worte erst noch selbst sortieren, damit sie einen Sinn ergeben?

...zur Antwort
Annuitätendarlehen Denkfehler?

Angenommen es existiert ein Annuitätendarlehen zwischen zwei Personen (eine Person hat der anderen damit Geld geliehen wegen einer Couch).

Der fiktive Betrag von 5000€, der mit abgemachten Zinsen einen fiktiven Gesamtbetrag von 5500€ ergibt, soll auf 5 Jahre vom Darlehensnehmer an den Darlehensnehmer zurückgezahlt werden.

Nun kann der Darlehensnehmer die abgemachte monatliche Rate nach einem Jahr aber nicht mehr in voller Höhe bezahlen und man einigt sich drauf das Darlehen aufzuheben. Die Couch wird verkauft und der Darlehensgeber bekommt den Erlös, und behält die bereits gezahlten Beträge mit Zinsen.

Nun ist der Darlehensnehmer aber der Meinung er hätte noch Anspruch auf eine Rückerstattung von Zinsen.

Und zwar nach seiner folgenden Rechnung:

Es wurden in dem einen Jahr 1200€ an den Darlehengeber gezahlt, wovon 200€ Zinsen waren. Von den ursprünglichen Gesamtzinsen von 500€ will der Darlehensnehmer nun 300€ zurück haben. Diese Rechnung macht für den Darlehengeber keinen Sinn, außerdem hat er diese Zinsen nie vom Darlehensnehmer bekommen.

Müsste es normal nicht andersrum sein, dass eher der Darlehengeber Anspruch auf Entschädigung hat, da ihm durch die Zahlungsunfähig des Darlehensnehmer Zinsen entgangen sind? Und nicht der Darlehensnehmer noch Zinsen zurückfordern kann?

Dazu muss vielleicht noch gesagt werden, dass die Zinsen bei einem Annuitätendarlehen mit der Zeit immer weiter sinken und am Anfang am höchsten sind, was aber keine Rolle spielen dürfte.

...zur Frage

Der Dsrlehensnehmer hat einen Denkfehler, aber da steckt auch ein gewaltiger Berechnungsfehler in den Zahlen.

Wie kommt man bei einem Annuitätendarlehen mit den genannten Zahlen auf eine Monatsrate von 100 € und wie darauf, dass im ersten Jahr in der Annuität von 1 200 € 200 € Zinsen enthalten wären?

Um die genannten Zahlen (5 Jahre mit 60 Monatsraten und einer Gesamtzahlung von 5.500 €) zu erreichen, komme ich auf eine Monatsrate von 91,65 € und einen Zinssatz von 3,81 %. 60 Raten á 91,65 € ergeben 5.499 € (ich habe es mit der Berechnung nicht ganz auf die Spitze getrieben), mit den 12 Raten des ersten Jahres sind Zinsen in Höhe von 270,98 € und eine Tilgung von 828,10 € bezahlt worden, der Rest-Darlehensbetrag beläuft sich auf 4.171,90 € - und den würde der Darlehensgeber dem Darlehensnehmer der Sachverhaltsschilderung nach schenken, zudem dürfte der Darlehensnehmer den Erlös aus dem Couch-Verkauf behalten - und will dann noch weitere 300 € haben?

Und für den Fall, dass der Darlehensgeber das Geld aus dem Couchverkauf erhielte - müsste man mal wissen, wieviel Geld das denn ist, denn ich glaube nicht, dass man für eine ein Jahr alte Couch über 4000 € erzielen kann - gebrauchte Möbel haben im echten Leben keinen nennenswerten Wert.

...zur Antwort

Was für einen Schulabschluss bringst Du denn mit - da gibt es ja zu erfüllende Voraussetzungen? Was meinst Du mit "gern mit Menschen" - möchtest Du beraten, heilen, erziehen, pflegen? Hast Du Praktika gemacht - wenn ja, in welchem Beruf und wie hat es Dir gefallen?

Schon mal an die Deutsche Bahn gedacht?

...zur Antwort

Ich kenne es aus zig ! Belegen nur so, dass innerhalb maximal 6 Wochen nach Abmeldung eines Fahrzeugs der anteilig überzahlte Versicherungsbeitrag erstattet wird. Hast Du denn die ganzen 18 Monate lang nie nachgefragt?

...zur Antwort

1.Das ist zeitlich begrenzt:

https://www.stadt-koeln.de/service/produkte/00973/index.html

2. Das ergibt sich aus § 14 Abs. 1 GewO:

"(1) Wer den selbständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes (...) anfängt, muss dies der zuständigen Behörde gleichzeitig anzeigen.

Außerdem ist innerhalb eines Monats nach Aufnahme der Tätigkeit der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung elektronisch zu übermitteln (§ 138 AO).

3. Was meinst Du damit? Du musst den Gewinn aus der gewerblichen Tätigkeit ermitteln und in der Einkommensteuererklärung angeben. Darüber hinaus kann Umsatz- und Gewerbesteuer anfallen.

Tu Dir selbst einen Gefallen und besuche ein Existenzgründerseminar oder studiere entsprechende Literatur (z.B. "Existenzgründung für Dummies" - kein Angriff, das Buch heißt nun mal so) - und zwar, BEVOR Du loslegst, denn Deine Fragen zeigen, dass Du wenig bis keine Ahnung von den Pflichten eines Unternehmers hast.

...zur Antwort