Mitbewohnerin verbietet jeglichen Besuch?

Hallo ihr Lieben!

Ich wohne seit knapp 6 Wochen in Bratislava, Slowakei und mache hier ein Praktikum bis Ende Juni, sprich für drei Monate. Da der Wohnungsmarkt hier ähnlich beschissen wie in Deutschland ist, lebe ich in einer WG mit einer Mitbewohnerin (MB), ich 25, sie 26 Jahre. Wir haben nie wirklich Kontakt, sie redet kaum und wir sind beide sehr für uns, was in Ordnung ist. Sie macht zwar nicht sauber und den Müll bringe ich immer runter, aber ich wollte einfach keinen Stress für 3 Monate. Nun war es so, dass mein Freund (der natürlich in Deutschland ist) mich für ein paar Tage besucht hat. Wir waren kaum zu Hause, er hat lediglich die Toilette benutzt und einmal haben wir für 10 Minuten in der Küche gekocht. Meine MB war außer sich vor Wut, hat die Tür geknallt und mir Blicke (kein Witz) des Todes zugeworfen. Ich habe ihr dann geschrieben und sie meinte sie duldet keine fremden Menschen in der Wohnung, das solle ich respektieren. Als kleine Nebeninfo: ich gehe jeden Abend um 21 Uhr ins Bett, habe nie Freunde zum kochen da (weil sie eben so unsympathisch ist) und ab und zu für 2-3 Tage werden mich Leute aus Deutschland besuchen. Mein Vermieter meinte, dass ich das darf und im Vetrag steht dass ich Leute am WE zu besuch haben darf.

Sie ist allerdings so unfassbar sauer, dass ich tatsächlich ein wenig Angst vor ihr hab. Wir beide haben einen Mietvertrag bei ihm. Anderes Land, andere Kultur, ich weiß- aber eine solche Reaktion halte ich für völlig übertrieben, zumal sie mir JEGLICHEN Besuch verbieten will.

Was meint ihr, wie soll ich die restlichen 7 Wochen handhaben?:D

Danke und Liebe :)

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Finanzfrage- Finanzantwort: Nehmt euch nen Hotel.

Ansonsten währe die Frage bei Gutefrage.net besser aufgehoben.

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Wenn das deine einzige Rücklage ist, dann nimm lieber den Komplettbetrag oder mach nur eine Kleine Anzahlung um die 5000 € rum.

Hast du noch weiteres Erspartes und dir eben nur 12000 für den Autokauf angespart, nutzt du die 12000 und nimmst 8000 als Kredit auf.

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Ich bin anderer Meinung, du kannst in deinen Gemieteten Räumlichkeiten machen, was du willst, solange du die Bausubstanz nicht beschädigst bzw. bei Auszug wieder ein Rückbau möglich ist.

Die Frage die sich also stellt ist, ob durch die Stilllegung ein Schaden entstehen kann. Ergo wenn du das Stillegen willst, solltest du dich vorab erkundigen inwiefern sich der Teich reaktivieren oder erneuern lässt, wenn du ausziehst und welche Kosten damit verbunden sind. GGf musst du damit rechnen, den Gesamten Teich ersetzen zu müssen.

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Sofern ihr wie du sagst in Deutschland geheirattet habt, gibt es nach 3 Jahren nachweislicher Trennungein Vereinfachtes Scheidungsverfahren, wo die Scheidung auch durch geht, wenn nur eine Seite die Scheidung will.

Also wenn du dich Scheiden lassen willst, auf zum Anwalt.

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Hast du deine Reisepass? Dann kannst du mit Reisepass und Kontoauszug Geld am Schalter holen, sofern du eine Bank hast, die Schalter hat.

Ansonsten tatsächlich mit deinen freunden Sprechen, Onlinebanking sollte ja dennoch funktionieren oder auch Paypal. Sie geben dir Geld und du überweist es Ihnen Zeitgleich sofort zurück.

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Hast du vor dir in nächster Zeit ein Haus oder ein Autonauf Kredit zu kaufen?

Wenn nicht, lass alles so wie es ist zahl deine Kredite ab und lass die Finger von neuen Krediten. Denn Immobilie und Auto ist das Einzige für das sich ein Kredit wirklich rechtfertigen lässt. Alles andere lässt sich auch über sparen kaufen.

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Was genau steht im Vertrag.

Der AG kann die Arbeitszeiten einteilen wie er möchte, Begrenzungen gibt es nur durch den Vertrag oder das Arbeitszeitgesetz oder einer Betrieblichen Vereinbarung, wenn vorhanden. Im Arbeitszeitgesetzt spricht erstmal nichts dagegen dich von Wechselschichten auf Tagesschichten zu setzen.

Es geht also rein um die Vertraglichen Vereinbarungen und die genaue Formulierung.

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Du hast ein Monatlicher Einkommen von 1700 € und nutzt deinen Dispo bis zu 1700 € aus. Ergo hast du ggf sogar einen Nulldurchgang im Monat. Die dafür anfallenden Jährlichen Zinsen dürften bei um die 60-70 € liegen, wenn du nicht sogar eine Bank hast, bei der es auf einen Teil des Dispos keine Zinsen anfallen, da ja immer Geld aufs Konto kommt, d.h. 5 € Zinsen die du im Monat aufbringen mußt.

Eine Umschichtung auf einen Kredit ist Quatsch und kostet dich nur Gebühren. ggf sind sogar die Zinsen höher.

Sofern du Onlinebanking machst, stufst du einfach deinen Dispo alleine ab, je nach Verbrauch jeden Monat um 50-100 €.

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Anträge gelten immer ab Antragdatum. D.h. selbst wenn deine Bafögablehnung auf sich warten lässt, beantragst du dennoch deine studentische Hilfe und wenn du den Bafögablehnung bekommst, reichst du diese nach.

Auf diese Weise hast du auch für die Zurückliegende Zeit Ansprüche und bekommst dann entsprechend eine Nachzahlung

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Wie lauten die Renovierungsklauseln im Mietvertrag in bezug auf regelmässiger Renovierung und Zustand bei Auszug. Danach richtet sich, ob der Mieter Renovieren muss oder nicht.

Den Keller hat der Mieter auf seine Kosten zu leeren, macht er das nicht, kannst du weitere Lagermiete für den Keller von Ihm verlangen.

Wenn durch Schimmel im Keller seine Sachen zerstört wurden, kommt es darauf an, inwiefern er den Schimmel vorher bei dir Gemeldet hat und dich aufgefordert hat für Abhilfe zu sorgen.

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Das sind 2 Verschiedene Delikte.

Das eine ist der Unfall, das andere die Fahrerflucht.

Wenn du Fahrerflucht begangen hast, ist erstmal irrelevant wer am Unfall schuld ist, du hast dieses Delikt unstrittig begangen und dich vom Unfallort entfernt.

Wenn sich dann herausstellt, das du am Unfall nicht Schuld hast, wird sich die Versicherung das Geld schon beim Unfallverursacher wiederholen

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Heutzutage mit diesen Trading Apps gut möglich. Weil kaum Gebühren anfallen.

Wällst du allerdings die Klassischen Bankendepots, dann nicht, denn es fallen für jeden Kauf und Verkauf mindest 10€ Gebühren an, was bei kleinen Beträgen natürlich den Gewinn stark schmälert. Hier sollte jede Order bei 3000€ und mehr liegen damit sich das lohnt.d.h. erstmal Sparen, bevor man mit Aktien Arbeiten kann.

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Wenn du auf das Inkasso nicht reagierst folgt ein Gerichtlicher Mahnbescheid und danach kann gepfändet werden. D.h. Entweder wird dein Gehalt beim AG oder auf deinem Konto teilweise eingezogen oder der Gerichtsvollzieher schaut ob es was bei dir zuhause im Gegenwert gibt, was verkäuflich ist.

Wegen Schulden wird man normalerweise nicht ins Gefängnis gehen es gibt aber Ausnahmen

Betrug. Man weist dir nach, das du schon beim Kauf nicht vorhattest zu bezahlen.

Bussgeldschulden, z.b. Schwarzfahren - die können tatsächlich auch Abgesessen werden.

Beugehaft, wenn der Gerichtsvollzieher von dir eine Vermögensauskunft verlangt um zu schauen ob du zahlen kannst, du diese aber verweigerst.

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Deine Krankentage werden so abgerechnet, wie du hättest Arbeiten sollen, heisst, deine Freien Tage werden nicht bezahlt.

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Das Problem ist, das der VM in seiner Mieterwahl frei ist, stimmst du seinen Bedingungen nicht zu, weil du sie nicht für Rechtens hälst, gibt er dir eben die Wohnung nicht.

Will er die Abrechnungen aber Nachträglich haben, hat er Pech gehabt. Wie und ob sich dein Einkommen in der Mietzeit ändert hat ihn nichts anzugehen und wäre auch kein Kündigungsgrund.

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Ja, es sei denn du machst ein P-Konto. Ohne PKonto wird eben alles angerechnet.

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Widerrufsrecht. Gesetzlich vorgeschrieben sind 14 Tage Amazon gibt glaub ich um die 30 Tage. Dabei darf der Gegenstand soweit ausprobiert werden, wie es auch in einem Laden möglich währe. Gebrauchsspuren darüber hinaus kann der Händler dem Käufer vom Warenwert anrechnen, z.b. auch den Verlust des Kartons.

Garantie/Gewährleistung. Gibt es für 2 Jahre nach 6 Monaten gild allerdings die Beweisumkehr. Schäden, die bei Lieferung bestehen , Schäden, die im laufe der Zeit auftauchen und nicht selbst verursacht sind, sondern auf einen Material oder Verarbeitungsfehler hinweisen.

Im zweiten Fall hat der Händler 2 Versuche zu reparieren oder zu tauschen, danach kannst du auf Wandelung also Geld zurück bestehen und zwar den vollen Betrag.

Jetzt stellt sich die Frage, was ist das für ein Displayfehler , du müsstest das Gerät zur überprüfung einschicken, ist das ein Herstellerfehler, wird man das Reparieren oder dir ein neues Gerät schicken oder dir das Geld erstatten. Ist das ein von dir Verursachter Displayschaden, dann bleibst du auf den Kosten sitzen.

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