Lohnfortzahlung als Aushilfe (Stundenbasis)

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Natürlich muß Dir der Arbeitgeber die Lohnfortzahlung geben, da Du erkrankt bist, 6 Wochen zahlt er maximal, danach die gesetzliche Krankenkasse. Geh zu Deiner Krankenkasse, die informieren den Chef sicher gern über seine Pflichten. Und Urlaubsanspruch hast Du klar auch, müßtest genausoviel Urlaubstage haben, wie Deine Kollegen.

Hallo,

wie ist es denn nun ausgegangen? Habe nämlich grade dasselbe Problem, nur dass ich mir einen Knochenbruch zugezogen habe und mehrere Wochen ausfalle. Mache mir jetzt schon einen Kopf, wie ich die Zeit überbrücke...

Es ist doch keine Frage, natürlich hast Du Anspruch auf Lohnfortzahlung und einen Anpruch auf Urlaub zumindest nach dem Bundeurlaubsgesetz 24Werktage/20Arbeitstage.

Natürlich hast Du Anspruch auf LFZ im Krankheitsfall genauso wie Du einen Anspruch auf bezahlten Urlaub hast. Die Lohnfortzahlung ist gesetzlich geregelt im Entgeltfortzahlungsgesetz § 3 ff Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Den gesetzlichen Urlaubsanspruch findest Du im Bundesurlaubsgesetz. Ich würde Deinem AG mal einen dezenten Hinweis auf diese gesetzlichen Regelungen geben. Falls er sich weiterhin weigert müßtest Du eventuell einen Anwalt einschalten und Deine Rechte einklagen.