Muss ich bei der Steuererklärung AUS ausfüllen (nach Umzug von USA nach DE mitten im Jahr keine Einkünfte mehr in den USA)?

3 Antworten

Nur für die Einkünfte aus den USA, die nach dem Umzug angefallen sind und die in Deutschland entweder zu versteuern sind oder aber dem Progressionsvorbehalt unterworfen werden.

Für de US-Einkünfte davor wäre es der Mantelbogen, etwa ab Zeile 98 - mehr oder weniger, je nach Jahr.

Hallo,

der deutschen Einkommensteuer unterliegt grds. erstmal alles, was eine Person im gesamten Jahr an Einkünften erzielt hat (Welteinkommensprinzip).

Da erst im Laufe des Jahres eine unbeschränkte Steuerpflicht begründet wurde (natürliche Person, Wohnsitz/gewöhnlicher Aufenthalt im Inland), bestehen umgekehrt Zeiten, in denen diese nicht vorgelegen hat.

Hierfür sind auf dem sog. Mantelbogen (Vordruck ESt1A) auf Seite 4 die Zeilen 93-96 vorgesehen. Die Einkünfte sind (abzgl. Werbungskosten/Betriebsausgaben) in Euro umzurechnen. Maßgeblich sind die Währungskurse bei Zufluss der Einnahmen, aus Vereinfachungsgründen können die Umsatzsteuer-Umrechnungskurse des jeweiligen Monats herangezogen werden.

Ob die Einkünfte der deutschen Einkommensteuer unterliegen bzw. steuerfrei sind und sich nur auf den Steuersatz auswirken (Progressionsvorbehalt), regelt im Falle Deutschland-USA ein sog. Doppelbesteuerungsabkommen (DBA). Bei Lohneinkünften ist davon auszugehen, dass diese für die Zeit in den USA steuerfrei gestellt werden, aber dem Progressionsvorbehalt unterliegen (§ 32b Abs. 1 S. 1 Nr. 2 und 3 EStG, Art. 15 ff. DBA-USA).

Die Anlage AUS ist nicht für Lohneinkünfte, hierfür ist ggf. die Anlage N-AUS zu wählen. Oftmals wird in Zuzugsfällen die Eintragung im Mantelbogen mit beiliegenden Belegen ausreichend sein.

MfG
-Valeskix

Vielen herzlichen Dank!!!! Das hat mir super weitergeholfen!!!