Vermieter hat seine Adresse geändert und nicht mitgeteilt?Kündigung unzustellbar?

3 Antworten

Also, da stinkt was gewaltig. In meiner ersten WG Bude stellte sich nach 1 Woche raus, dass gegen die Vermieterin im Zug eines Steuerverfahrens ein Haftbefehl vorlag. Die gute war daraufhin untergetaucht und von uns nie mehr gesehen.

Mach doch mal folgendes: letzte Mail plus einschreiben mit dem Vorwurf der Zustellungsvereitelung und bis zur rechtmäßigen Klärung der Umstände, Einbehalt der Mietzahlung. Mal schauen was dann passiert.

Andererseits, wenn der Vermieter die Kündigung per Mail akzeptiert, sehe ich das Problem nicht.

jgobond682  07.10.2021, 10:03

Ach so, habe ich vergessen: du zweifelst in Deinem Schreiben auch noch den Verbleib der Kaution an.

Möglicherweise ist es besser diese "abzuwohnen" , auch wenn das nicht so ganz korrekt und natürlich angreifbar ist

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MariNa555 
Fragesteller
 07.10.2021, 11:50

Danke für den Tipp! Ich werde es in Erwägung ziehen, falls ich nicht weiter komme. Sie hat die Kündigung weder akzeptiert noch verweigert, daher weiß ich aktuell nicht, wo ich stehe...Da es mir alles zu blöd jetzt ist, habe ich den Sachverhalt meiner Rechtsschutzversicherung geschildert und sie haben der Kostenübernahme für Beratung beim Rechtsanwalt zugestimmt. Da gehe ich am Montag hin. Ich habe die Schnauze voll, so was kann echt nicht angehen...

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Wenn Du das Stichwort Zustellungsvereitelung durch den Vermieter googlest findest Du da eine Menge Vorschläge zur Lösung.

Hier wird man eine Zustellungsfiktion annehmen dürfen. Da muss der Mieter alles getan haben was ihm möglich war um die Zustellung der Kündigung zu bewirken. Das ist ja wohl geschehen.

Die Zusendung der Kündigung an den Haus- und Grundbesitzerverein würde nur Sinn machen, wenn der Empfangsvollmacht hätte. Mir ist kein solcher Verein bekannt der so etwas in seiner Satzung vorsieht. Dieser Vorschlag der Vermieterin ist also total unsinnig.

MariNa555 
Fragesteller
 07.10.2021, 08:17

Ich weiß nicht ob sie Vollmacht haben, aber die letzte Nebenkostenabrechnung kam von da und letztes Jahr noch ein Brief wegen Blumenkästen. Also rechtliches Schriftverkehr haben sie wohl erledigt

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Jetzt habe ich allerdings am 23.09. eine Kündigung an mir bekannte Adresse bzw. Postfach per Einschreiben Einwurf gesendet. Nach 4 Tagen steckte der Brief immer noch im Verteilungszentrum, sodass ich an demselben Tag noch einen Brief geschickt habe und versucht meine Vermieterin zu kontaktieren. Sie hat mir mitgeteilt, dass sie Probleme wohl mit Postfach hat

Nur um den Ablauf zu verstehen, das Einschreiben kam nicht an, der Brief aber schon? Wie hat die Vermieterin denn darauf geantwortet und warum war sie dann nicht mehr zu erreichen? Es hat ja wohl einiges an Kommunikation stattgefunden. Aber wie genau? Wie hat sie auf was genau geantwortet, dass sie es sich anschauen wird? Hört sich irgendwie etwas seltsam an, aber wenn sie aufgrund der Kommunikation wusste, dass ihr kündigt, wird es schwer, sich rauszureden. Du hättest ja auch in dem Brief, den sie offensichtlich erhalten hat, kündigen können. Und wenn sie auf diesen reagiert hat, ist ihr die Kündigung offensichtlich zugegangen, und wäre somit auch wirksam.

MariNa555 
Fragesteller
 06.10.2021, 23:56

Sie hat keinen Brief erhalten. Die beiden hängen immer noch im Verteilungszentrum, sodass sie nur mein Schreiben als Scan per E-Mail bekommen hat und darauf hat sie nur geantwortet, dass sie sich das anschaut. Danach konnte ich sie weder per Email noch am Telefon erreichen. Und am 3. Werktag hieß es, dass ich die selben Unterlagen, dass ich schon ihr per Mail zugesandt habe, soll pee Post an Haus und Grund. Es gab keine Bestätigung, dass sie die Kündigung annimt oder Verweigerung...nichts nur der Hinweis auf Haus und Grund. Außerdem, hat sie mir gesagt, dass ich sie per Telefon nicht mehr anrufen soll. Das ist doch nicht normal, oder?

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Andri123  07.10.2021, 01:11
@MariNa555

Nein , das ist wirklich ungewöhnlich. Eine Zustellung an "Haus und Grund" wäre ja vollkommen sinnlos, denn diese sind ja nicht Dein Vertragspartner. Wenn Du keine zustellfähige Adresse der Vermieterin hattest und das nachweisen kannst, sollte das kein Problem sein. Aber unbedingt die Belege aufbewahren.

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