Nach erfolgter Kündigung des Mietvertrags noch Vorkaufsrecht?

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Ist der Mietvertrag notariell beurkundet worden? Wenn nein, dann vergiß es.

"Ist das Vorkaufsrecht ein Teil eines Mietvertrages, so ist dieser nach BGB in gesamter Form von notariell beglaubigen zu lassen. Wird ein solcher Mietvertrag nicht notariell beglaubigt, ist er im Zweifelsfall vollständig nichtig. (§§ 139, 125 BGB / BGH DWW 94,283 / Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil 25.03.2003 WM 3/2005 S. 194)

Als „Dingliches Recht“ kann das Vorkaufsrecht in ein Grundbuch eingetragen werden, damit das Recht auf eine Immobilie abgesichert und für jeden offenkundig ist. Dieses Vorkaufsrecht gilt dann gegenüber jedem Dritten, wobei Zwangsversteigerungen allerdings eine Ausnahme bilden.

Wird eine Mietwohnung in eine Eigentumswohnung umgewandelt, hat ein Mieter automatisch das Vorkaufsrecht, wobei es egal ist ob es sich bei der Immobilie um Privatbesitz oder um öffentlichen Besitz handelt. Zum Teil werden Vorkaufsrechte gesetzlich angeordnet, so hat z. B. eine Gemeinde ein Vorkaufsrecht auf alle zum Verkauf stehenden Grundstücke innerhalb ihrer Gemarkung."

Quelle: http://www.pro-wohnen.de/Mietrecht/Vorkaufsrecht-Eigentumswohnung.htm

Der Vermieter kann mit seinem Kaufvertrag auch warten, bis der Mietvertrag beendet ist. Eine Vertragszusage ist nicht bindend, solange sie nicht notariell beglaubigt wurde.

Wenn der Mieter ein Vorkaufsrecht hat, ist er berechtigt die Immobilie zu erwerben.Dazu ist natürlich der Gang zum Notar erforderlich und der Mieter muß sein Vorkaufsrecht erklären. Zahlt er nicht mindestens den selben Preis wie der andere Interessent, wird sein Recht hinfällig. frohe Ostern