Gewerbetreibender meldet 2. Gewerbe an als Kleinunternehmer

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Die GmbH ist der eine Unternehmer und der hat erst mal nichts mit dem Geschäftsführer der GmbH zu tun.

Die gewerbliche Tätigkeit ist der andere Unternhemer und der kann ein Kleinunternehmen haben.

Es wird anders gelagerte Fälle geben, die aber irgendwie nach Missbrauch riechen. Das wird der Fall sein, wenn die gewerbliche Tätigkeit irgendwie in die GmbH eingegliedert ist.

Grundsätzlich sind solche Fälle aber möglich und ich sehe jeden Tag das Gesicht von fast genau so einen Fall im Spiegel.

..hat jemand Gesetzestexte?

Als ich vor 35 Jahren mit dem Jurastudium anfing konnte man diese Frage stellen. Heute gibt man -in diesem Fall- "Umsatzsteuergesetz" auf Google ein und wird kostenlos beliefert!