Gewerbe abgemeldet und wieder angemeldet - Kleinunternehmer?

3 Antworten

Mit einem Freund = neues Steuersubjekt

Bei der Gründung einer GbR ist die steuerliche Vorgeschichte eines Einzelunternehmens irrelevant.

wevelotim 
Fragesteller
 28.09.2023, 21:01

Danke, aber ein Gewerbe muss ich ja trotzdem anmelden, und quasi oben drauf kommt dann ja die GbR?

0
Jetzt möchte ich mit einem Freund wieder eine Tätigkeit machen und dazu ein Gewerbe anmelden

Das ist ja dann die "wevelotim & XYZ GbR" die mit dem Gewerbe des wevelotim nichts zu tun hat.

Ein neues Unternehmen, ein neues Gewerbe.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986
wevelotim 
Fragesteller
 08.10.2023, 14:56

Okay, aber ich muss ja trotzdem zunächst erst wieder normal ein Gewerbe anmelden, so wie ich es vorher gemacht habe? Und die GbR wird danach angemeldet?

0
wfwbinder  08.10.2023, 15:10
@wevelotim

Willst Du alleine auch ein Gewerbe betreiben, oder mit Deinem Freund zusammen?

Also nur wer ein Gewerbe betriebt muss es anmelden.

Die Beteiligung an einer GbR ist kein Gewerbe,sondern nur die GbR selbst.

0
wevelotim 
Fragesteller
 08.10.2023, 17:25
@wfwbinder

Ich kann nicht ganz folgen. Wenn ich nachschaue, dann heißt es: "Bei der Anmeldung der Gesellschaft bürgerlichen Rechts muss jeder Gesellschafter eine Gewerbeanmeldung vornehmen". Das heißt ich und mein Freund müssen beide jeweils ein Gewerbe besitzen, bevor wir die GbR anmelden können.

0
wfwbinder  08.10.2023, 20:37
@wevelotim
"Bei der Anmeldung der Gesellschaft bürgerlichen Rechts muss jeder Gesellschafter eine Gewerbeanmeldung vornehmen".

Wo steht das?

Wenn wir für die Mandanten Friedolin Meyer und Max Mustermann eine GbR melden, dann wird die Fridolin Meyer udn Max Mustermann GbR angemeldet.

Gewerbebetrieb ist die Gesellschaft udn Unternehmerin (bei der Umsatzsteur) auch die GbR.

0
wfwbinder  08.10.2023, 22:40
@wevelotim

Hier in Berlin wurde das bei den Anmeldungen,die wir für Mandanten gemacht haben, noch nie gefordert.

Die Gesellschafter würden dann ja auch eigene Fragebögen zur steeurlichen Erfassung ausfüllen müssen für die eigenen Gewerbe.

1

Du mußt Deiner Gemeinde Deine Einkünfte erklären. In der Aufbauphase eines neuen Betriebes wirst Du wohl unter der Kleinunternehmerschwelle bleiben. Dann wirst Du mit 0€ Gewerbesteuer eingestuft

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung