Gewerbe abgemeldet und wieder angemeldet - Kleinunternehmer?
Hallo!
Ich habe bis Anfang diesen Jahres ein Gewerbe gehabt mit dem Gegenstand IT-Dienstleistungen. Dieses Gewerbe habe ich abgemeldet, da ich nichts mehr damit gemacht habe bzw. in ein Beschäftigungsverhältnis gewechselt bin.
Ich war jedoch im Jahr 2023 kein Kleinunternehmer mehr, da ich im Jahr 2022 über der Umsatzgrenze lag.
Jetzt möchte ich mit einem Freund wieder eine Tätigkeit machen und dazu ein Gewerbe anmelden. Der Gegenstand ist, dass wir Websiten betreiben wollen.
Wenn ich das jetzt anmelde, bin ich automatisch wieder Umsatzsteuerpflichtig oder kann ich die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen?
Danke!
3 Antworten
Mit einem Freund = neues Steuersubjekt
Bei der Gründung einer GbR ist die steuerliche Vorgeschichte eines Einzelunternehmens irrelevant.
Danke, aber ein Gewerbe muss ich ja trotzdem anmelden, und quasi oben drauf kommt dann ja die GbR?
Jetzt möchte ich mit einem Freund wieder eine Tätigkeit machen und dazu ein Gewerbe anmelden
Das ist ja dann die "wevelotim & XYZ GbR" die mit dem Gewerbe des wevelotim nichts zu tun hat.
Ein neues Unternehmen, ein neues Gewerbe.
Willst Du alleine auch ein Gewerbe betreiben, oder mit Deinem Freund zusammen?
Also nur wer ein Gewerbe betriebt muss es anmelden.
Die Beteiligung an einer GbR ist kein Gewerbe,sondern nur die GbR selbst.
Ich kann nicht ganz folgen. Wenn ich nachschaue, dann heißt es: "Bei der Anmeldung der Gesellschaft bürgerlichen Rechts muss jeder Gesellschafter eine Gewerbeanmeldung vornehmen". Das heißt ich und mein Freund müssen beide jeweils ein Gewerbe besitzen, bevor wir die GbR anmelden können.
"Bei der Anmeldung der Gesellschaft bürgerlichen Rechts muss jeder Gesellschafter eine Gewerbeanmeldung vornehmen".
Wo steht das?
Wenn wir für die Mandanten Friedolin Meyer und Max Mustermann eine GbR melden, dann wird die Fridolin Meyer udn Max Mustermann GbR angemeldet.
Gewerbebetrieb ist die Gesellschaft udn Unternehmerin (bei der Umsatzsteur) auch die GbR.
Hier zb https://www.existenzgruender.de/SharedDocs/BMWi-Expertenforum/Recht/Rechtsformen/GbR/Eintritt-in-bestehende-GbR-Gewerbe-anmelden.html#:~:text=Die%20Antwort%20ist%20%E2%80%9Eja%E2%80%9C.,Gesellschafter%20gewerblich%20t%C3%A4tig%20sein%20wird. Also bedeutet das, ich kann zum Gewerbeamt gehen mit meinem Freund, sagen wir wollen eine GbR gründen und kriegen dann jeweils seperat eine Anmeldung die wir ausfüllen müssen?
Hier in Berlin wurde das bei den Anmeldungen,die wir für Mandanten gemacht haben, noch nie gefordert.
Die Gesellschafter würden dann ja auch eigene Fragebögen zur steeurlichen Erfassung ausfüllen müssen für die eigenen Gewerbe.
Du mußt Deiner Gemeinde Deine Einkünfte erklären. In der Aufbauphase eines neuen Betriebes wirst Du wohl unter der Kleinunternehmerschwelle bleiben. Dann wirst Du mit 0€ Gewerbesteuer eingestuft
Okay, aber ich muss ja trotzdem zunächst erst wieder normal ein Gewerbe anmelden, so wie ich es vorher gemacht habe? Und die GbR wird danach angemeldet?