Kleinunternehmer und gleichzeitig Teilhaber einer Gbr?

2 Antworten

Wie @EnnoWarMal schon richtig schreib, eine Kleinunternehmereigenschaft kann man nicht übernehmen, oder abtreten.

Jeder Unternehmer wird nach den tatsächlichen Verhältnissen beurteilt ob Kleinunternehmer, oder nicht. 

Wenn Ihr also eine UG gründet, wird bei der festzustellen sein, ob die dann Kleinunternehmer ist. Für das erste Jahr Umsatzschätzung (bei unterjähriger GRündung die umrechnung auf volles Jahr berücksichtigen) unter 17.500,- p.A., dann Kleinunternehmer.

Für das zweite Jahr, Vorjahresumsatz gleich Anfang Januar ermitteln und man weiß, wie es im zweiten Jahr ist.

Aber auch die andere Frage hatte @EnnoWar Mal schon aufgeworfen, lohnt sich Kleinunternehmer für Euch überhaupt? Habt Ihr unternehmerische, oder Privatkunden?

Das würde nur funktionieren, wenn die GbR oder UG einen Teil der Geschäfte, die die Frau jetzt hat, übernimmt und so die Umsätze der Frau "entlastet". Inwieweit das einen Missbrauchstatbestand darstellt, kann man so nicht beurteilen. Wahrscheinlich aber eher nicht.

Der Sinn der Überlegungen erschließt aber ohnehin nicht. Wenn ihr für "verschiedene Unternehmen" tätig seid, ist die Kleinunternehmerschaft doch jetzt schon Geldverbrennerei. Wieso wollt ihr noch mehr Geld für das Führen eines dritten Steuersubjekts ausgeben, um damit noch mehr Geld zu verbrennen?

Lasst euch da bloß das Geld von eurem steuerlichen Berater wiedergeben. Wer sowas rät, gehört ausgepeitscht.

Ein anderes Steuersubjekt - ob nun GbR oder UG - kann auch nicht die Kleinunternehmerschaft von jemand anders "übernehmen", sondern ist entweder Kleinunternehmer oder eben nicht.

Vielen Dank! Genau, wir wollen nur meine Frau entlasten, aber kein Umsatzsteuerpflichtiges Unternehmen bilden. Meine Kleinunternehmerregelung soll quasi auf unsere GbR übertragen werden. Geht das?

0
@Ordentlich

Nein, das geht nicht, lies einfach die Antwort aufmerksam durch.

Und nochmal: Wer nur für andere Unternehmen arbeitet, wirft als Kleinunternehmer Geld in hohem Bogen zum Fenster heraus. Es ist absolut sinnlos (um es freundlich auszudrücken), bei dieser Regelung zu bleiben.

3
@Mikkey

Ich wollte mich da nicht wiederholen.

Alternativ könnte man sich auch überlegen, ob nicht der Mann einige Geschäfte der Frau übernimmt, um den KU zu "retten".

Sinnvoller wird das Ganze dadurch allerdings nicht.

2