Kündigung vom chef?

2 Antworten

Ist der Verlust der Arbeitsstelle durch den AG verursacht, so muss der AG den AN bei der Arbeitssuche unterstützen, dazu gehört auch die Freistellung zu Bewerbungsgesprächen.

Ob diese Freistellungen bezahlt oder unbezahlt sind dazu gibt es verschiedene Urteile, aber freistellen muß ihn der AG.

GGf lässt sich das mit Überstunden Anrechnung oder Urlaub kompensieren.

Normalerweise: Vorstellungsgespräche außerhalb der Arbeitszeiten vereinbaren?

Die gesetzliche Kündigungsfrist sind vier Wochen.

Miezee 
Fragesteller
 02.05.2023, 12:45

Aber in den meisten betrieben sind kaum leute bis 18 uhr im büro eher gesagt bis 19 uhr und der chef wird ihn nicht frei stellen oder früher gehen lassen .

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Miezee 
Fragesteller
 02.05.2023, 12:46
@Miezee

Und bei ihm sind es 2 wochen laut chef

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urcho  02.05.2023, 12:47
@Miezee

dann halt morgens vor der Arbeit

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Eifelia  02.05.2023, 13:11
@Miezee

"Und bei ihm sind es 2 wochen laut chef"

Und wieviel sind es lt.Arbeitsvertrag?

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Miezee 
Fragesteller
 02.05.2023, 15:04
@Eifelia

Eigentlich sind es immer 4 wochen oder ?

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berlina76  02.05.2023, 12:48

2 Wochen in der Probezeit.

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