Job Mündlich zugesagt, möchte den aber nicht antreten?
Hallo, ich habe eine Mündliche Jobzusage bekommen. Das Vorstellungsgespräch lief auch gut. Es wäre eine 40 Std Woche, jedem Tag wäre ich zwischen 19-20 Uhr Zuhause, jeden Samstag müsste ich bis 16 Uhr arbeiten.
Ich habe mich so sehr über die Zusage gefreut, das ich gar nicht darüber nachgedacht habe, das meine 11 Jährige Tochter dann jeden Tag nach der Schule alleine wäre ebenso den Samstag. Ich bin alleinerziehend und der Vater arbeitet meist auf Montage in anderen Städten.
Kann ich ohne weiteres von der Mündlichen Zusage zurück treten?
Ich kann mein Kind nicht täglich soviele Stunden alleine lassen!
Danke
3 Antworten
Arbeitgeber hat zugesagt, Du auch.
Ihr habt euch also geeinigt.
Es besteht ein Arbeitsvertrag, wenn zunächst einmal auch nur mündlich.
Sage dem Arbeitgeber unverzüglich ab, sonst hat der unnötig Arbeit.
PS:
Wer fragt gewinnt!!!!!
Erkläre dem AG Deine Situation und frage, ob nicht auch Teilzeit möglich wäre.
Ich habe ihm direkt heute früh eine Mail geschickt, und begründet warum ich die Stelle leider nicht antreten kann. Teilzeit ist dort leider nur in den Spätschichten möglich.
Ich gehe grundsätzlich davon aus, dass § 154 Abs. 2 BGB anwendbar ist und der Vertrag damit im Zweifelsfall noch nicht geschlossen ist.
Sprich mit dem Arbeitgeber. Der hat ja auch kein Interesse daran, dass du anfängst, nur um dann gleich wieder zu kündigen.
Du kannst, soweit du auch nicht mündliche Zusage gegeben hast, bzw. angefangen hast deine Aufgaben zu üben, da es besteht kein Vertrag in diesem Fall.
Dann ist umstritten. Also da besteht schon ein Einwilligung zum Arbeitsvertrag die nicht so eindeutig ist. Deswegen würde ich raten, die Situation deiner Arbeitgeber ehrlich zu erklären und hoffen das sie es nicht komplizieren. Wenn doch, dann hast du zwar kein Vertrag und kannst du dich entspannen und warten bis sie (ob überhaupt) Rechtslage bringen. Glaube ich nicht. Du bist eine gute Vater, man
Ich habe direkt vor Ort zugesagt, das war gestern. Aber nichts schriftliches, dafür soll ich einen anderen Tag kommen, um den Vertrag schriftlich festzuhalten