Arbeitgeberwechsel -Lüge ok?

3 Antworten

Wo Du mal arbeiten wirst, könnte der interessierte Sucher vielleicht durch Googeln rausbekommen. Das Ereignis kannst Du nicht beherrschen!

Da Du beim neuen Job in der Probezeit rausfliegen könntest (z. B. wenn Du dann Dein letztes Arbeitszeugnis vorgelegt hast), wäre es doch schade, wenn dann Deine letzten beiden Arbeitgeber nicht gut auf Dich zu sprechen sind. Vielleicht verlierst Du durch Deine - aus meiner Sicht - arbeitsunethische Verhaltensweise gleich zwei wichtige Referenzen für die spätere Jobsuche.

Es wäre besser für Dich, wenn Deine Chefs unisono sagen, dass sie Dich gerne wieder einstellen würden. Aber genau das ist bei Deinem angedachten Verhalten nicht zu erwarten.

Offensichtlich interpretierst Du den Begriff "freistellen" nicht korrekt.

  • Du bist dabei weiterhin bei ihm angestellt, aber Du schuldest ihm nur keine Arbeitsleistung mehr, kannst also praktisch daheim bleiben.
  • Der bestehende Arbeitsvertrag endet davon unabhängig aber erst an dem Zeitpunkt, an dem das Arbeitsverhältnis beendet ist, also i.d.R. nach Ablauf der Kündigungsfrist. Denn es gilt generell der Rechtsgrundsatz "Pacta sunt servanda" ("Verträge sind zu erfüllen").

Wenn du in der Zwischenzeit einen neuen Arbeitsvertrag unterschreibst und bei einem neuen Arbeitgeber anfängst, dann ist das ein Vertragsbruch gegenüber dem "alten" Arbeitgeber, er kann Dir fristlos kündigen und Du machst Dich schadensersatzpflichtig.

Der "alte" Arbeitgeber erfährt definitiv von dem Vertragsbruch, z.B. durch Rückfragen bei ihm seitens des Finanzamts zu Lohnsteuer, der Krankenkasse zur Krankenversicherung., des neuen Arbeitgebers wegen Unterlagen).

Kurzfristig und ausserordentlich beenden lässt sich ein Arbeitsverhältnis nur durch einen Aufhebungsvertrag, also einer beiderseitigen Willenserklärung, das Arbeitsverhältnis zu beenden.

Dieser Weg ist sauber.

Ein neues Arbeitsverhältnis, das bereits mit einer Lüge beginnt, ist unsauber und belastet Dich immer mit der Befürchtung, dass es rauskommt.

FREDD 
Fragesteller
 19.06.2018, 00:27

Vielen Dank! Die Lüge betrifft ja das alte Arveitsverhälgnis und könnte zB dazu benutzt werden, für einen Aufhebungsvertrag zu argumentieren. Könnte das aber zu Problemen führen? Also kann der alte Arbeitgeber falls es rauskommt zB Schadensersatz verlangen?

0
user2358  19.06.2018, 00:39
@FREDD

Vertragsbruch = Schadenersatz. Das schreibe ich doch.

Jetzt eier nicht lange rum und such nach unsauberen Lösungen, sondern geh zum jetzigen Arbeitgeber und sprich ehrlich mit ihm. Eine Lösung findet sich sicher. Stichwort ist "Aufhebungsvertrag".

Beende das Arbeitsverhältnis in einer Form, dass du später jederzeit wieder anfragen kannst. Es ist nicht unüblich, wieder zurückzuwechseln, falls das neue Arbeitsverhältnis dann doch nicht so ist wie beim Einstellungsgespräch dargestellt.

Der neue Arbeitgeber hat wegen des früheren Beginns natürlich ein Wunschkonzert, aber das geht zu Deinen Lasten und setzt Dich unnötig unter Druck, denn Du sollst es für ihn lösen. Er weiss doch sicher, dass Du einen gültigen Vertrag hast, den Du nicht ab dem nächsten Tag beenden kannst.

1

Seltsam, daß ein Chef es begrüßt, daß sein Mitarbeiter zur Konkurrenz wechselt.

FREDD 
Fragesteller
 18.06.2018, 22:16

Tut er nicht, aber er würde mich freistellen damit ich keine weiteren Informationen sammeln kann. Aber wie gesagt, das ist nur ein vorgeschobener Grund.

0