Darf ein Arbeitgeber die Öffnungszeiten ohne Zustimmung der Mitarbeiter erheblich ändern?
Wie sieht es aus, wenn man im Einzelhandel arbeitet und regelm. Arbeitszeiten von 9.30-18.00 Uhr gewohnt ist. Kann der Chef dann einfach anordnen, daß nun Schichten eingeführt werden, die wesentlich schlechter sind für den Mitarbeiter, z.B. bis 20.00 Uhr abends, Beginn dafür erst Mittags?
1 Antwort
im grunde kann ein AG hinsichtlich der arbeitszeit fast alles tun, was einer gewissen notwendigkeit der firma nutzen kann. ausnahmen bestätigen die regel:
Einschränkungen des Weisungsrechts können sich aus Einzelarbeitsvertrag, Betriebsvereinbarung, Tarifvertrag oder gesetzlichen Regelungen ergeben. Die Weisungen müssen sich also an den Arbeitsvertrag halten. Das dem Arbeitgeber zustehende Direktionsrecht, die Lage der Arbeitszeit zu bestimmen, kann auch dann eingeschränkt sein, wenn der Arbeitsvertrag ausdrücklich keine Regelung hinsichtlich der Arbeitszeit des Arbeitnehmers enthält.