Muß der Chef Lohn bei Krankheit zahlen wenn Mitarbeiter Sicherheitsschuhe nicht anhatte ?

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Wir haben in Deutschland ein 6 wöchige Lohnfortzahlung. Die gesetzliche Grundlage bildet das Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG).Er kann die Lohnfortzahlung nicht willkürlich streichen. Aber er kann sich das Geld von der Berufsgenossenschaft wiederholen. Dazu muss der Verletzte zu einem Arzt und den Unfall als Betriebsunfall melden.

Hallo! Also die Lohnfortzahlung darf auf gar keinen Fall unterbrochen werden! Egal ob die Unfallverhütungsvorschriften verletzt wurden! Es gibt kein Recht, einen Arbeitsunfall anzumelden (da es ja ein bisschen selbstverschuldet ist, durch den fehlenden Schutz) aber das hat ganz und gar nichts mit dem Lohn zu tun. Dann müsste der Lohn ja auch gestrichen werden, wenn ich morgens, bei Minus-Graden nackt im Regen tanze (und mich dabei verkühle!). Also auf die Beine stellen und nicht alles gefallen lassen! LG

Nein, das darf er nicht, zumal es sich um einen Arbeitsunfall handelt, und die Berufsgenossenschaft dafür zuständig ist.

Vielleicht hilft ihm folgender Artikel weiter:

Ein Verstoß gegen Sicherheitsvorschriften, auch wenn er noch so offensichtlich ist und ohne ihn die Verletzungen nicht aufgetreten wären, zieht keine Minderung, geschweige denn einen Ausschluss von der Versicherungsleistung nach sich .

Dafür sorgt die Vorschrift des § 7 Abs. 2 SGB VII, in dem lapidar geregelt ist: „Verbotswidriges Handeln schließt einen Versicherungsfall nicht aus.“ Noch wichtiger ist jedoch die Vorschrift des § 105 SGB VII, die das normale zivilrechtliche Haftungsrecht dann ausschließt, wenn eine Verletzung auf ein fahrlässiges Handeln eines Arbeitskollegen oder auch des Arbeitgebers zurückzuführen ist.

Diese spezielle Enthaftungsregelung dient dem Betriebsfrieden und verhindert, dass nach Arbeitsunfällen von den Verletzten oder den einstehenden Versicherungen der „Schuldige“ gesucht und bei ihm Regress genommen wird. Übrigens: Auch die im normalen Haftungsrecht gängigen Schmerzensgeldzahlungen sind aufgrund dieses besonderen Haftungsrechts bei Arbeitsunfällen kein Thema.

Das ist ein Arbeitsunfall, der meldepflichtig ist bei der BG ist. Krankengeld bekommt er natürlich. Da ist der Chef im Irrtum. Wenn Spätfolgen auftreten, kann es sein das Dein Bruder verkürzte Leistungen erhält, wegen Eigenverschuldens teilweise.

In Ergänzung zur absolut richtigen Antwort von Primus:

Selbstredend kann sich der Arbeitgeber nicht um seine Lohnfortzahlungspflicht drücken. Dein Bruder wird für die Dauer seiner Krankschreibung, für die ersten sechs Wochen, sein Gehalt vom Arbeitgeber weiterbeziehen.